Rückführungen:Wie sicher sind diese Herkunftsländer?

scene of bus bombing

Sicher ist relativ: Szene nach einem Bombenanschlag auf Sicherheitskräfte in einem Bus in der tunesischen Hauptstadt Tunis am 25. November 2015, bei dem mindestens 13 Menschen starben.

(Foto: dpa)
  • Migranten aus Algerien, Tunesien und Marokko machen vier Prozent aller Einwanderer nach Deutschland aus. Sie haben wenig Aussicht auf Asyl.
  • Die Bundesregierung bemüht sich, die Zahl der Rückführungen abgelehnter Bewerber zu erhöhen.
  • Alle drei Staaten sollen künftig als sichere Herkunftsstaaten gelten, obwohl dort teilweise Menschenrechtsverletzungen üblich sind und restriktive Gesetze zum Beispiel gegen Homosexualität bestehen.

Von Moritz Baumstieger und Jan Bielicki

Es ist noch eine kleine Gruppe in der großen Masse der Flüchtlinge. Aber seit den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht gilt sie bundesweit als auffällig - und sie wächst. Im Januar haben die deutschen Behörden etwa 1600 Neuankömmlinge aus Marokko registriert, die sich als asylsuchend gemeldet haben, mehr als fünf Mal so viele wie vor einem Jahr. Dazu kamen fast ebenso viele Algerier und 170 Tunesier. Alle zusammen bilden sie knapp vier Prozent der etwa 90 000 seit Neujahr an den deutschen Grenzen gezählten Flüchtlinge; doch sie sind Grund genug für eine Reise, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) noch im Februar nach Tunis, Algier und Rabat, die Hauptstädte der drei nordafrikanischen Staaten, unternehmen wird.

Künftig sollen die drei Maghreb-Staaten als sogenannte sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss. Diese Einstufung, der Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, soll die Verfahren für Asylbewerber aus diesen Ländern verkürzen. Anerkannt werden ohnehin die wenigsten von ihnen - gerade einmal 0,2 Prozent der Antragsteller aus dem demokratischen Tunesien und knapp vier Prozent aus der autoritär geführten Monarchie Marokko.

Rücknahmeabkommen gibt es, es hapert an der Umsetzung

Deutlich höhere Werte erreichen Ankömmlinge aus diesen Staaten allerdings in deutschen Kriminalitätsstatistiken: In Sachsen etwa machen Tunesier nur vier Prozent aller Zuwanderer aus, stellen unter diesen aber laut Landeskriminalamt jeden Vierten, den die Polizei einer Straftat verdächtigt. Und auch vier mutmaßliche Anhänger der Terrormiliz IS, gegen welche die Polizei am Donnerstag zu Razzien ausrückte, kamen aus Algerien.

Die Bundesregierung bemüht sich nun, abgelehnte Asylbewerber aus diesen Ländern schneller loszuwerden. Es gibt zwar schon lange Rückübernahmeabkommen mit Algerien und Marokko, zudem steht keiner der drei Maghreb-Länder auf der Liste von Problemstaaten, die sich einer Rückführung eigener Staatsbürger generell widersetzen. Aber Schwierigkeiten gibt es dennoch, vor allem bei Ausreisepflichtigen, die keine Papiere haben. Es gehe darum, "die Effizienz in der Rückübernahmepraxis zu verbessern", sagt ein Sprecher des Innenministeriums.

Gespräche dazu laufen. Einen Bericht, demzufolge Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) bereits über Millionenhilfe für Arbeitsmarkt- und Ausbildungsprojekte verhandele, ließ dieser jedoch zurückweisen. Solche Verhandlungen seien, so ein Sprecher, "nicht bekannt". Zwar gibt es deutsche Entwicklungshilfe auch in nordafrikanischen Ländern. Aber anders, als es das Innenministerium gerne hätte, ist diese Hilfe eben nicht an die Rückführung abgelehnter Asylbewerber gekoppelt. Ohnehin sieht es in den drei Ländern sehr unterschiedlich aus:

Marokko: Folter weiterhin üblich

König Mohammad VI. hat nach seinem Amtsantritt 1999 zwar eine Versöhnungspolitik eingeleitet, er erkennt zum Beispiel die Opfer der teils brutalen Herrschaft seines Vaters an; zudem hat er unter dem Eindruck des Arabischen Frühlings Reformen angeschoben, die einen behutsamen Übergang hin zu einer parlamentarischen Monarchie herbeiführen sollen. De facto regiert der 52-jährige König aber noch immer absolut. Kritik an ihm, der unter Amtsträgern weit verbreiteten Korruption und an der international nicht anerkannten Besetzung der Westsahara wird hart bestraft.

Folter soll zwar bald gesetzlich verboten werden, ist in Marokkos Gefängnissen aber weiter üblich. Um gegen Journalisten und Oppositionelle vorzugehen, nutzen die Autoritäten gerne Gesetze, die eigentlich für den Kampf gegen den Terrorismus erlassen wurden - oder suchen sich andere Vorwände: Islamischen Traditionen folgend sind etwa Ehebruch und Homosexualität offiziell strafbar, diese Gesetze treffen auffallend oft Aktivisten.

Tunesien: Terror und strenge Gesetze

Der Friedensnobelpreis ging im vergangenen Jahr an das "Nationale Dialogquartett" Tunesiens, in dessen Runden die säkularen Kräfte und das Lager des politischen Islam einen Ausgleich im Konflikt um die Macht gefunden hatten. Ein Leben in Sicherheit und Freiheit kann das Land, in dem der Arabische Frühling mit der Jasmin-Revolution von 2011 seinen Anfang nahm, aber bis heute nicht allen seinen Bürgern garantieren. Der kleinste Maghreb-Staat wird nach wie vor von Terrorakten wie dem Angriff auf ein Touristenhotel im Juli 2015 in Sousse erschüttert, zum anderen gibt es immer neue Berichte über Gewalt und Folter seitens der Polizei.

Wer die Sicherheitskräfte dafür kritisiert und offensiv für Menschenrechte eintritt, riskiert, unter anderen Vorwänden angeklagt und verurteilt zu werden. Wie in Tunesiens Nachbarstaaten steht auf gleichgeschlechtlichen Sex Gefängnis; auch nach der neuen Verfassung sind Beleidigungen des Islam und des Propheten verboten.

Umstrittener Nutzen

Was ein sicherer Herkunftsstaat ist, steht seit 1993 im Grundgesetz: ein Land, bei dem "gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet". Bislang sind per Gesetz neben den EU-Ländern acht solche Staaten festgelegt: die afrikanischen Länder Ghana und Senegal, dazu seit Herbst 2014 Serbien, Bosnien und Mazedonien, seit November 2015 Albanien, Kosovo und Montenegro.

Diese Einstufung hatte bislang für Asylbewerber aus diesen Ländern weniger Folgen, als die hitzige Debatte darum vermuten lässt. Sie bedeutet, dass ihre Anträge als "offensichtlich unbegründet", kurz: "o. u.", gelten, es sei denn, ein Schutzsuchender kann belegen, dass ihm Verfolgung droht. Der Bescheid "o. u." verkürzt die Fristen bis zur Abschiebung oder zur Klage vor Gericht. Ihn erhalten freilich die meisten Schutzsuchenden auch aus manchen nicht ausdrücklich als sicher eingestuften Ländern wie Tunesien schon heute. Über den Nutzen der Regel wird gestritten. Die Zahl der Anträge von Serben blieb 2015 gegenüber 2014 stabil, die von Mazedoniern stieg sogar stark an, nachdem die Länder für sicher erklärt wurden. Dagegen gingen die Flüchtlingszahlen aus Kosovo bereits im Sommer 2015 stark zurück, lange bevor das Land auf die Liste der sicheren Staaten kam.

Das von der Bundesregierung beschlossene Asylpaket II gibt dem Konzept freilich neue Bedeutung: Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, soll künftig in eigenen Aufnahmezentren ein besonders schnelles Asylverfahren durchlaufen. Jan Bielicki

Algerien: Konversion zu anderen Religionen verboten

Wer in Algerien die Macht hat, ist unklar: Der greise und schwer kranke Dauer-Präsident Abd al-Aziz Bouteflika sitzt nach mehreren Schlaganfällen im Rollstuhl, er soll große Schwierigkeiten mit dem Sprechen haben, seit seiner Wiederwahl 2014 ist er kein einziges Mal öffentlich aufgetreten. Dem Regime erscheint die Situation angesichts der Bedrohung durch Islamisten einerseits und einem Aufkeimen von sozial getriebenen Protesten andererseits als zu labil, um einen Machtübergang anzugehen.

In dem Land, das eine 5000 Kilometer lange und schwer zu bewachende Grenze in Wüstengebieten hat, operieren mehrere islamistische Milizen, es kommt zu Entführungen und Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften. Der Militärgeheimdienst DRS agiert mit äußerster Härte, hält Islamisten und mutmaßliche Unterstützer in Geheimgefängnissen ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt fest. Auch anderen Verhafteten werden oft ihre Rechte verwehrt, etwa auf einen Rechtsbeistand und Kontakt zur Familie.

Der seit 1992 geltende Ausnahmezustand wurde 2011 zwar aufgehoben, regimekritische Versammlungen und Proteste werden aber nach wie vor oft gewaltsam aufgelöst. Journalisten wurden wiederholt wegen Verleumdung verurteilt, ein oppositioneller TV-Sender 2014 geschlossen. Homosexualität steht ebenso unter Strafe wie eine Konversion vom Islam zu anderen Glaubensrichtungen.

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