Machtkampf in Ägypten:Schweizer Gericht blockiert Rückgabe der Mubarak-Millionen

Machtkampf in Ägypten: Der gestürzte Staatschef Hosni Mubarak während eines Prozesses in Kairo.

Der gestürzte Staatschef Hosni Mubarak während eines Prozesses in Kairo.

(Foto: AP)

700 Millionen Dollar soll Hosni Mubaraks Clan in der Schweiz gebunkert haben. Ein Gericht blockiert jedoch die Herausgabe des Geldes an die neuen Machthaber - und verweist auf die instabile Situation in Ägypten.

Von Wolfgang Koydl, Zürich

Der innenpolitische Machtkampf in Ägypten zwischen Präsident Mohammed Mursi und der Opposition schlägt Wellen bis in die Schweiz. Es geht um rund 700 Millionen Dollar, die der Clan des gestürzten Staatschefs Hosni Mubarak auf Schweizer Konten gebunkert hat. Die neuen Machthaber erheben Anspruch darauf, werden sich aber gedulden müssen.

Seit Juni 2011 ermittelt der schweizerische Bundesanwalt im Umfeld des alten Regimes wegen Geldwäsche und Unterstützung einer kriminellen Organisation. Deshalb ist das Geld blockiert. 14 Beschuldigte werden verdächtigt, staatliches Geld für private Zwecke abgezweigt und systematisch Korruption begangen zu haben.

Im Bemühen um das gesperrte Mubarak-Geld hat Kairo mehrere Rechtshilfegesuche gestellt. Die Schweiz unterstützt diese Bemühungen. In einem ersten Schritt geht es um die Aushändigung von Bankunterlagen. Im Mai beschloss die Bundesanwaltschaft, Ägypten vollständig Akteneinsicht zu gewähren, allerdings nur gegen Garantien, dass die Informationen nicht für Verfahren in Ägypten genutzt werden. Jetzt hat das höchste Schweizer Strafgericht in Bellinzona sein Veto eingelegt. Denn die Richter betrachten diese Garantien als ungenügend und verweisen auf die unübersichtliche politische Lage im Land. Dabei geht es auch um Mursis Attacken auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Hindernislauf mit ungewissem Ausgang

Der Hinweis auf die instabile Situation in Ägypten macht deutlich, dass die Rückgabe des Mubarak-Geldes zu einem Hindernislauf mit ungewissem Ausgang werden könnte. Es ist ähnlich wie im Falle Tunesiens. Da machte das Bundesstrafgericht kürzlich die Aushändigung von Kontounterlagen eines Angehörigen des gestürzten Präsidenten Ben Ali von zusätzlichen Garantien abhängig. Die Richter verwiesen auf die postrevolutionäre Übergangsphase in Tunesien und den Umstand, dass das Land noch keine Verfassung hat und nach wie vor die Todesstrafe kennt.

In Kairo und Tunis stoßen diese Argumente auf wenig Verständnis, weil im Falle Libyens nur noch 100 von ursprünglich 650 Millionen Franken gesperrt sind. Die rasche Freigabe war möglich, weil dieses Geld auf Grund von UN-Sanktionen gegen das Gaddafi-Regime beschlagnahmt war. Mit der Lockerung dieser Sanktionen konnte die Schweiz den Großteil des Geldes freigeben.

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