Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsschutz-Chef:Neuer Job für Maaßen

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Von Georg Mascolo, München

Der umstrittene ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, wird Anwalt in einer Kanzlei, die außer anderen Parteien auch die AfD vertritt. Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung beginnt Maaßen am 1. Oktober als sogenannter "Of counsel" in der Kölner Anwaltskanzlei von Ralf Höcker. Höcker ist Medienrechtler und Pressesprecher der sogenannten Werte-Union, in der sich Maaßen seit einiger Zeit engagiert.

Ralf Höcker vertritt die CDU, die SPD und an dritter Stelle auch die AfD

Höcker hatte Maaßen bereits vor Monaten das Angebot gemacht, für die Kanzlei zu arbeiten. Zu ihren Mandanten zählen außer Jörg Kachelmann, dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan oder Heidi Klum auch die AfD. So vertrat Höckers Kanzlei die Partei gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Er ließ dem Amt untersagen, weiter öffentliche Erklärungen darüber abzugeben, dass die AfD vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft wird. Diese gilt als Vorstufe einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Höcker hatte nach dem juristischen Erfolg erklärt: "Man kann ja vieles prüfen, aber man muss sich dabei nicht mit Scheinwerfern beleuchten und von einem Blasorchester begleiten lassen."

Maaßen betonte auf Anfrage, keine Mandate der AfD übernehmen zu wollen und keine Vorgänge "mit Bezug zum Verfassungsschutz. Ich will mir nicht vorhalten lassen, der Anwalt der AfD zu sein." Da die Kanzlei nach eigenen Angaben auch immer wieder für andere Parteien tätig werde, will Maaßen darüberhinaus auch nicht für Linke oder Grüne tätig werden. "Das wäre nicht gut für die und nicht gut für mich," sagte Maaßen.

Nach Angaben Höckers liege die AfD bei den politischen Mandaten nur auf Platz 3, hinter CDU und SPD. Auf Kritik an der Auswahl seiner Mandate angesprochen hatte Höcker einmal gesagt: "Wir sind da vollkommen schmerzfrei. Wir vertreten jeden, der sich an uns wendet, egal, welche politische Gesinnung er hat. Ein Anwalt mit Berufsethos muss bereit sein, Hitler gegen Stalin und Stalin gegen Hitler zu vertreten, und zwar je nachdem, wer als Erster anruft."

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Quelle:
SZ vom 01.10.2019
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