Die Luft muss sauberer werden, keine Frage. Das hat die Europäische Union schon im Juni 2016 beschlossen, mithin auch die alte Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Die Europäer setzten sich Ziele, alle vier Jahre soll jedes Mitgliedsland einen Plan vorlegen, wie diese erreicht werden sollen. Auch die Ampelregierung hat ein Nationales Luftreinhalteprogramm präsentiert – ein unzulängliches, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert. Der klagefreudige Klimaschutzverein zog vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg – und hat an diesem Dienstag größtenteils recht erhalten.
Gerichtsurteil zur Luftreinhaltung:In der Ampel droht dicke Luft
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Die Deutsche Umwelthilfe erwirkt vor Gericht, dass die Bundesregierung schärfer gegen Schadstoffemissionen vorgehen muss. Ein weiterer Belastungstest für die Sollbruchstellen in der Ampel.
Von Thomas Hummel
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