Luftangriff in Afghanistan:Gericht weist Klage von Kundus-Opfern ab

Die Bundesrepublik ist nicht haftbar: Das Landgericht Bonn weist Schadenersatz-Klagen von Hinterbliebenen der Opfer des Kundus-Bombardements ab. Der zuständige Bundeswehr-Kommandeur habe seine Amtspflicht nicht verletzt.

Das Landgericht Bonn hat eine Klage der Opfer des Luftangriffs im afghanischen Kundus abgewiesen. Es liege keine "Amtspflichtverletzung" vor, die die Bundesrepublik in dem Fall haftbar mache, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Die Hinterbliebenen der Opfer des Kundus-Bombardements bekommen damit keinen Schadensersatz.

Bei dem Angriff im September 2009 auf zwei von Taliban entführte Tanklaster waren mehr als 100 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten. Der Luftangriff war von einem Bundeswehr-Kommandeur angeordnet worden.

Das Gericht urteilte, dass dem damaligen Kommandeur Oberst Georg Klein kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen nachweisbar sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der Bundesrepublik ergeben können. In dem Zivilprozess ging es erstmals um Schadenersatzklagen von Angehörigen afghanischer Zivilopfer gegen die Bundesrepublik Deutschland.

© Süddeutsche.de/AFP/dpa/ebri - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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