Oberlandesgericht Frankfurt:Grinsen, wenn das Opfer spricht

HOLD -  Prozess im Mordfall Lübcke

Szene aus dem Gericht vom 20. Oktober: Neonazi Stephan Ernst (hinten Mitte) und der Mitangeklagte Markus H. (vorne rechts).

(Foto: Thomas Lohnes/dpa)

Im Lübcke-Prozess sagt ein Flüchtling aus, den der Neonazi Stephan Ernst mit einem Messer attackiert haben soll. Der Mitangeklagte Markus H. hat dafür nur Spott übrig.

Von Annette Ramelsberger, Frankfurt am Main

Er war 22, als er kam. Mit dem großen Flüchtlingstreck aus Syrien, aus dem Irak. Er suchte in Deutschland ein neues Leben, er suchte das Glück. Zwei Monate war er hier, als ihn von hinten ein Schlag traf, ein Stich. Wie aus dem Nichts.

Ahmed I. war nur ein paar hundert Meter von seiner Unterkunft entfernt, er wollte sich Zigaretten holen an einer Tankstelle, es war dunkel, er lief die Straße entlang und tippte auf seinem Handy. Da näherte sich ihm von hinten ein Fahrradfahrer, Ahmed I. ging noch ein wenig zur Seite, um ihn vorbei zu lassen.

Der Radfahrer rief irgendetwas auf Deutsch, mehr verstand Ahmed I. nicht. Dann sank er zu Boden, am rechten Bein gelähmt. Er robbte noch auf die Straße, wollte ein Auto anhalten, keines hielt. Da kroch er bis zur Mitte der Straße, legte sich hin, blockierte die Fahrbahn. Endlich stieg einer aus. Da war sein Pullover schon voller Blut.

Der Aufbruch des Ahmed I. in sein neues Leben hatte gerade erst begonnen und war schon vorbei.

Ahmed I. steht an diesem Donnerstag als Zeuge vor dem Oberlandesgericht Frankfurt und er sieht dem Mann in die Augen, der ihn mit großer Wahrscheinlichkeit in jener Nacht des 6. Januar 2016 überfallen hat.

Es ist der Neonazi Stephan Ernst, 47, der auch angeklagt ist, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke getötet zu haben. Lübcke, der die Unterkunft, in der Ahmed I. damals lebte, gegen heftigen Widerstand durchgesetzt hatte - auch gegen Ernsts Widerstand und gegen den von Markus H., seinem Mitangeklagten.

Neonazi Ernst soll sich über die Kölner Silvesternacht geärgert haben

Wer Ahmed I. im Zeugenstand beobachtet, sieht einen schlanken, sehr gepflegten Mann mit akkurat gestutztem Haar. Ein Mann, dem man auf den ersten Blick nichts anmerkt. Die Lähmungen sind zurückgegangen. Er kann wieder gehen, er kann wieder stehen, aber nicht länger als zwei oder drei Stunden.

Wenn man dann Menschen fragt, die ihn seit vier Jahren betreuen, ändert sich das Bild. Anna Brüggemann, 31, ist so ein Mensch. Die Beraterin der Opferhilfeorganisation Response in Kassel erlebt Ahmed I. als schwer gebeutelten Menschen. "Er sagte zu mir: 'Ich habe gelebt bis 2016 und nicht länger.'" Seit der Gewalttat hat er Schmerzen im Rücken, Schmerzen im Kopf, Schlafstörungen. Viereinhalb Zentimeter tief war das Messer eingedrungen.

Seit vier Jahren ist seine Hauptaufgabe das Warten: Warten darauf, dass das Sozialamt die Besuche beim Arzt genehmigt. Warten darauf, dass er als Flüchtling anerkannt wird. Warten darauf, dass der Täter, der ihm das 2016 angetan hat, gefasst wird.

Zumindest das Warten auf das Ergebnis der Polizeiermittlungen hat sich gelohnt. Als im Sommer 2019 Stephan Ernst in Verdacht gerät, Walter Lübcke ermordet zu haben, wandten sich Ahmed I. und Response an die Staatsanwaltschaft und baten darum, dass das Haus des verdächtigen Ernst auch nach Spuren der Gewalttat an dem Iraker durchsucht wird. Was keiner mehr vermutet hätte: Auf einem Klappmesser im Haushalt von Ernst wurden noch Spuren von DNA gefunden. Spuren, die ein medizinischer Gutachter Ahmed I. zuordnet, auch wenn sie so minimal sind, dass er keine wissenschaftlich exakte Prozentrechnung anstellen kann.

Diese Entdeckung hat Ahmed I. wieder neuen Auftrieb gegeben, diesem Mann, der vor lauter Warten kaum mehr hoffen konnte. Es ist ihm wichtig, als Zeuge vor den Richtern in Frankfurt zu stehen. Es ist ihm wichtig, dass sein Fall Teil des Lübcke-Verfahrens ist. Und er erhofft sich, so sagt Anna Brüggemann, dass dieser Prozess ein Signal an den Täter sendet: dass solche Taten entdeckt und geahndet werden.

Denn auch Ahmed I. hat erlebt, was viele Opfer unaufgeklärter Gewalttaten erleben. Sie werden gefragt, ob sie nicht einen Anlass für die Tat gegeben haben, ob sie provoziert haben oder wie bei den Opfern des NSU, ob das Verbrechen möglicherweise aus der eigenen Familie heraus begangen wurde. Ahmed I. hat den Polizisten vom ersten Tag an gesagt, dass er denke, dass der Angreifer ein Nazi war. Und er hörte die Gegenfrage, wie er darauf komme. Auch jetzt vor Gericht wieder. Er sagte: "Ich bin erst zwei Monate hier. Es gab keinen Streit, ich wurde nicht bestohlen. Es kann mit der Silvesternacht in Köln zusammenhängen."

Glaubt man der Anklage der Bundesanwaltschaft, dann war es auch genau so. Der Neonazi Stephan Ernst hat sich über die Übergriffe von Nordafrikanern auf Frauen in der Silvesternacht in Köln so erregt, dass er wütend mit dem Fahrrad durch seinen Ort fuhr und einen Ausländer beschimpfte, man müsste solchen wie ihnen den Hals aufschneiden. Stephan Ernst sagt aber auch, er habe mit dem Überfall auf Ahmed I. nichts zu tun.

Nun steht Ahmed I. hier also in diesem großen Gerichtssaal, vor diesen schwarzen Roben. Und er erzählt, was er gesehen, was er gehört hat damals am 6. Januar 2016. Und er wünscht sich vor allem eines: dass er endlich als Opfer anerkannt wird. Dass mal der Bürgermeister bei ihm vorbeikommt und Mitgefühl zeigt. So was. Das ist alles nicht passiert.

Aber so funktionieren deutsche Gerichtsverfahren nicht. Seine Gefühle sind hier weniger wichtig, interessiert ist das Gericht daran, was er genau gesehen hat. Warum steht im Polizeiprotokoll, dass der Angreifer blonde, zur Seite gekämmte Haare hatte - wenn Ahmed I. jetzt doch sagt, er habe ihn nur von hinten gesehen. Wie konnte er erkennen, dass ein Radfahrer von hinten kommt, wenn er doch Kopfhörer im Ohr und eine Kapuze über dem Kopf hatte? Wie will er verstanden haben, was der Angreifer rief?

Es sind solche Fragen, die den Zeugen verwirren, er erinnert sich nicht mehr. Und dann will das Gericht, dass er auch akribisch über die Folgen der Tat berichtet - bis in intime Details. Es reicht dem Richter nicht, dass er sagt, er leide bis heute, er könne das Attest vorlegen, er habe kein Gefühl im Bein, das ziehe sich bis in die Bauchgegend. Der Richter fragt nach Leiden, die vor allem im arabischen Raum mit einem Tabu belegt sind. Über die ein Mann dort nicht spricht.

Am Ende legt Ahmed I. die Hand aufs Herz

Der Zeuge versucht auszuweichen. Der Richter gibt nicht nach. Dem rechtsradikalen Angeklagten Markus H. auf der Anklagebank scheint das zu gefallen, er grinst jetzt unübersehbar. Oberstaatsanwalt Dieter Kilmer donnert durch den Saal: "Herr H., Sie sollten Ihr Gesicht nicht verziehen, wenn Menschen über ihre Verletzungen sprechen." Ahmed I. hält sich nur mit Mühe zurück. "Wenn er nochmal das Gesicht verzieht, bleibt entweder er oder ich" - so übersetzt es der Dolmetscher. Der Angeklagte Ernst grinst nicht, er wirkt undurchdringlich. Es gibt eine Pause.

"Unglaublich, ungebührlich", schimpft der Anwalt der Familie Lübcke in der Pause über Markus H. Der grinst ungerührt weiter. Ahmed I.s Anwalt Alexander Hoffmann hält dem Gericht dann entgegen, diese Befragung sei schon sehr "ungewöhnlich" - noch dazu, da das Gericht dem Angeklagten Markus H., der so gegrinst hat, gleichzeitig erspart, dass dessen selbstverfassten Jugenderinnerungen öffentlich im Saal vorgetragen werden. Die seien "höchstpersönlich", sagt der Richter. Die Leiden von Ahmed I. offenbar nicht.

Am Ende kommt noch der Autofahrer, der gehalten hat. Ein 63-Jähriger, der bei der Diakonie arbeitet. Er erzählt, dass Ahmed I. mitten auf der Straße saß, in einer Pfütze. Er habe eine fremde Sprache gesprochen, aber er habe verstanden, dass er um Hilfe ruft. "Er konnte nicht laufen und er hat stark geblutet." Er habe das T-Shirt hochgezogen und die Wunde gezeigt. Der Mann hat dann Hilfe geholt. So hat Ahmed I. überlebt.

Am Ende legt Ahmed I. die Hand aufs Herz und neigt den Kopf. Er lächelt seinem Retter zu. Er will sich bei diesem Deutschen bedanken.

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