Süddeutsche Zeitung

Lübcke-Prozess:Verzockt

Der Anwalt des Angeklagten muss ausgewechselt werden.

Von Annette Ramelsberger

Jeder Angeklagte hat Anspruch auf eine Verteidigung. Aber nicht jeder hat eine gute. Das zeigt sich gerade im Prozess gegen den Rechtsradikalen Stephan Ernst, dem vorgeworfen wird, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke getötet zu haben. Aus Hass. Ernst drohen lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung.

Ernsts Anwalt Frank Hannig hat in Dresden die fremdenfeindliche Pegida mitgegründet und macht im Netz Furore. Immer wieder stellt er dort Videos ein, weil er sich nicht auf die Medien verlassen, sondern auf eigene Faust seine Sicht in die Öffentlichkeit tragen will: hemdsärmelig, jovial und selbstverliebt. So sehr ist er auf sich fixiert, dass er Anträge gestellt hat im Namen seines Mandanten, von denen der gar nichts wusste. Deswegen will Ernst seinen Anwalt nun loswerden.

So einfach ist das nicht. Im NSU-Prozess musste die Angeklagte Beate Zschäpe ihre Anwälte behalten, obwohl sie nicht mit ihnen sprach. Doch im Lübcke-Prozess scheint der Vorsitzende Richter gewillt zu sein, Hannig abzulösen. Das erscheint fair. Auf der Anklageseite sitzt die Bundesanwaltschaft mit versierten Juristen. Ihnen gegenüber agiert ein Anwalt, der offenbar nur auf Youtube ein toller Hecht ist. So ein Ungleichgewicht tut fast weh. Und es macht einen so wichtigen Prozess angreifbar.

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Quelle:
SZ vom 28.07.2020
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