Süddeutsche Zeitung

Lübcke-ProzessKein Haar, kein Fußabdruck

Lesezeit: 3 Min.

Der Mitangeklagte von Stephan Ernst, Markus H., soll dem mutmaßlichen Täter "psychische Beihilfe" geleistet haben. Doch er könnte bald aus der U-Haft entlassen werden. Eine Verurteilung würde dann schwierig.

Von Annette Ramelsberger, München

Markus H. wirkt wie ein Mann, der sich sehr sicher fühlt. Wenn der Neonazi den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt betritt, lächelt er herablassend. Wenn er sich setzt, verschränkt er gemütlich die Arme über seinem Bauch, als könne ihm keiner was. Aus allen Poren dringt, wie sehr er diesen Staat und seine Justiz verachtet. Diese Justiz, die ihm vorwirft, am Mord des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke beteiligt gewesen zu sein.

Er soll dem mutmaßlichen Täter Stephan Ernst "psychische Beihilfe" geleistet haben. Doch ausgerechnet der Angeklagte Markus H. könnte schon in den kommenden Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen werden - was ein Vorzeichen für das Urteil gegen ihn wäre.

Seit Juni stehen der Hauptangeklagte Stephan Ernst und sein Kumpel Markus H. vor Gericht, beide sind sie seit Jahren in der rechtsextremen Szene Hessens aktiv. Während Ernst vor Gericht weint und stöhnt und vor allem viel redet, sagt sein Kumpel Markus H. kein Wort. Er wird von zwei in der rechten Szene beliebten Anwälten vertreten, Nicole Schneiders und Björn Clemens. Sie haben nun beantragt, das Gericht solle ihn aus der Untersuchungshaft entlassen.

Noch in dieser Woche will der Senat darüber entscheiden, ob der dringende Tatverdacht gegen Markus H. entfällt und er ihn auf freien Fuß setzt. Wenn aber kein dringender Tatverdacht mehr besteht, dann könnte auch eine Verurteilung von Markus H. schwierig werden. Anders als bei Stephan Ernst weisen auf Markus H. weder DNA-Spuren noch Zeugenaussagen hin.

"Es bleibt nichts"

Zuletzt hatte auch die ehemalige Lebensgefährtin von Markus H., die ihn belastet hatte, vor Gericht einen unglaubwürdigen Eindruck hinterlassen. Sie hatte H. bei der Polizei zunächst als "Denker" und Ernst als "Macher" bezeichnet und damit viel zur Einschätzung von Markus H. durch die Bundesanwaltschaft beigetragen. Die Frau wurde dann aber vom Gericht mehrfach beim Lügen ertappt.

Sie wollte ihr Tattoo mit dem Wahlspruch der SS "Meine Ehre heißt Treue" nur auf ihre Treue zu ihren Hunden verstanden wissen, stritt ein Hakenkreuz-Tattoo ab, von dem es Fotos gibt. Und dass ihr ehemaliger Freund Pläne gemacht hätte, wonach Lübcke sterben sollte, konnte sie dann auch nicht mehr bestätigen. "Es gibt keine objektivierbaren Beweismittel", sagt H.s Anwältin Nicole Schneiders. "Es bleibt nichts."

Dabei hatte es zunächst ganz anders ausgesehen. Dreimal hatte der Hauptangeklagte Stephan Ernst ein Geständnis abgelegt, dreimal hatte er dabei Markus H. erwähnt. Beim ersten Mal nur als den Mann, der ihm das Schießen beigebracht und ihn in seinem Hass auf Walter Lübcke bestärkt hatte. Beim zweiten Mal erklärte Ernst dann, Markus H. sei mit ihm auf der Terrasse von Lübcke gewesen und habe sogar selbst den tödlichen Schuss abgegeben. Das hat sich mittlerweile als Lüge erwiesen. Beim dritten Geständnis dann erklärte Ernst, zwar habe er geschossen, aber sein Kumpel Markus sei auch am Tatort dabei gewesen. Und das sei jetzt nun wirklich die Wahrheit.

Nach dieser dritten Aussage hatten Prozessbeteiligte schon damit gerechnet, dass es bei Markus H. bald nicht mehr nur um die "psychische Beihilfe" gehen könnte, wegen der er angeklagt ist. Sondern dass das Gericht den rechtlichen Hinweis erteilen könnte, dass für H. auch eine Verurteilung wegen Mittäterschaft in Frage kommen könnte. Das bedeutet lebenslänglich.

Nun könnte es genau andersherum kommen. Das Gericht nimmt den Antrag auf Haftentlassung von Markus H. ernst und hat die Prozessbeteiligten aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Sowohl die Nebenklage Lübcke als auch die Bundesanwaltschaft sehen nach Informationen der SZ weiterhin den dringenden Tatverdacht gegen Markus H. gegeben und sprechen sich gegen eine Freilassung aus. Aber das Gericht muss das nicht berücksichtigen.

Sollte es Markus H. auf freien Fuß setzen, würde das Gericht damit auch klarmachen, was es von Stephan Ernsts letztem Geständnis hält: nämlich nichts. Darin hatte Ernst erklärt, Markus H. und er hätten die Tat schon Wochen vorher geplant und vorbereitet. Und er erklärte, beide seien gemeinsam zum Haus von Lübcke gefahren und hätten sich an ihr Opfer herangeschlichen. Von Ernst gibt es eine DNA-Spur auf dem Hemd von Lübcke, von Markus H. gibt es nichts. Kein Haar, kein Fußabdruck, auch sein Handy wurde nicht in der Nähe des Tatorts geortet. Und was Ernst über die Verabredung zum Mord erzählte, das klang in den Ohren der Juristen recht "detailarm".

Das Gericht hat zwar noch einige Zeugen geladen, um den Aufenthalt von Markus H. zur Tatzeit abzuklären, aber es müsste schon etwas ganz Neues kommen, dass man ihn noch festnageln könnte. So kann Markus H. recht entspannt weiter im Gerichtssaal sitzen. Im Dezember wird das Urteil erwartet. "Für sein verächtliches Grinsen kann man ihn nicht bestrafen", sagt ein Prozessbeteiligter. Es klingt desillusioniert.

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Quelle:
SZ vom 29.09.2020
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