Prozess zu Lübcke-Mord:Wenn Journalisten wie lästige Gäste behandelt werden

Memorial Service For Murdered Politician Walter Lübcke

Kassel, am 13. Juni 2019: Sarg des ermordeten Walter Lübcke bei einer Gedenkveranstaltung.

(Foto: Getty Images)

Das Oberlandesgericht Frankfurt, vor dem der wichtigste Staatsschutzprozess des Jahres beginnt, erschwert Medienvertretern unnötig die Arbeit. Es gefährdet so die Pressefreiheit - und nimmt dem Verfahren womöglich die Wirkung, die es verdient.

Kommentar von Annette Ramelsberger

Er hat das Land erschüttert, der Mord an Walter Lübcke vor gut einem Jahr. Zum ersten Mal seit Bestehen der Bundesrepublik war ein Politiker Opfer eines rechts motivierten Mordanschlags geworden. Die Aufklärung des Attentats brachte Versäumnisse der Behörden zutage: Der Verfassungsschutz hatte den seit seiner Jugend als rechten Gewalttäter bekannten Stephan E. vom Schirm verloren, er galt als "abgekühlt".

Sein mutmaßlicher Helfer, ein überzeugter Rechtsextremist, hatte sich vor Gericht einen Waffenschein erstritten. Ein Video, in dem Rechtsradikale gegen Lübcke hetzten, führte zu Morddrohungen. Eine AfD-nahe Politikerin wie die frühere CDU-Abgeordnete Erika Steinbach hatte es noch drei Monate vor seinem Tod gepostet. Stoff genug, um den am Dienstag beginnenden Prozess wegen des Mordes an Lübcke zum wichtigsten Staatsschutzverfahren dieses Jahres zu machen.

Dieser Prozess hat breite Aufmerksamkeit verdient. Es wäre zu wünschen, dass nicht nur die Nebenkläger - die Familie Lübcke und ein irakischer Flüchtling, dem Stephan E. in den Rücken gestochen haben soll - Einblick in dieses Verfahren bekommen, sondern möglichst viele, gerade um die Dimension der rechten Gefahr zu erkennen.

Doch das Verfahren wird, wie zuvor das historische Verfahren gegen den rechtsradikalen NSU, in kleinem Kreis verhandelt. In einem Saal, in den kaum Leute passen und in dem wegen der Corona-Beschränkungen noch weniger Plätze sind. Zudem hat der Senat Auflagen für die Presse verfügt, die ihr die Arbeit fast unmöglich machen. Man fühlt sich zurückversetzt in die Achtzigerjahre: Ohne Laptop, ohne Mobiltelefon sollen die Journalisten arbeiten, nur mit Stift und Block im Saal sitzen. Alles aus Angst, jemand könnte etwas aus dem Gericht twittern.

Dabei sind Verhandlungen öffentlich, Journalisten schreiben das, was sie hören und sehen, ohnehin auf und verbreiten es. So ist das auch gedacht. Staatsschutzverfahren sind keine Geheimprozesse. Und man kann Öffentlichkeit auch schaffen, so man es will: Für den Love-Parade-Prozess oder den Prozess gegen den Todespfleger Niels Högel wurden Messesäle angemietet. An den Zivilgerichten wird darüber nachgedacht, ganz digital zu verhandeln - mit Journalisten als Zuschauern in einem virtuellen Gerichtssaal.

Während der Corona-Krise hat die Welt lernen müssen, die Kommunikation neu zu organisieren. Aber bei diesem wichtigen Prozess in Frankfurt katapultiert sich die Justiz zurück in die Vergangenheit.

Die Justiz muss sich erklären, sich transparent machen

Dabei geht es nicht um die Wehleidigkeit von Journalisten und Besuchern, die stundenlang anstehen müssen, ohne Gewissheit, überhaupt in den Saal zu kommen. Es geht nicht um Bequemlichkeit. Es geht um mehr. Die Auflagen des OLG Frankfurt werden dem Verfassungsrang der Pressefreiheit nicht gerecht. Der Senat behandelt die Prozessbeobachter wie lästige Gäste, die man nicht loswird und wenigstens möglichst kleinhalten will.

Doch es ist nicht mehr damit getan, dass ein Gericht ein Urteil auswirft, damit es das Land dann demütig akzeptiert. Die Justiz muss sich erklären, sich transparent machen. Dafür braucht sie so viel Öffentlichkeit wie möglich. Durch seine Abschottung verteidigt das Gericht nicht den Rechtsstaat. Es züchtet Misstrauen.

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