Lübcke-Prozess:Verteidiger fordern Freispruch für Mitangeklagten Markus H.

Prozess im Mordfall Lübcke

Markus H. mit seinem Anwalt Björn Clemens (rechts).

(Foto: Thomas Lohnes/dpa)

Sein Mandant habe "nichts zu bereuen", sagt dessen Anwalt. Der Generalbundesanwalt fordert eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten. Doch diese Forderung steht auf wackligen Beinen.

Von Matthias Drobinski, Frankfurt

Ein großer Rhetoriker ist Björn Clemens nicht, der Verteidiger von Markus H. Ab und zu muss er suchen, wie es weitergeht im Manuskript, seine Stimme braucht viel Mineralwasser. Nur einmal wird er emotional, und da wird es peinlich für ihn: als er versucht, einen Radio-Journalisten nachzuäffen.

Aber der Düsseldorfer Anwalt, wie seine Verteidiger-Kollegin Nicole Schneiders gut verankert in der rechten Szene, braucht sich gar nicht zu großer Form aufzuschwingen. Es sieht auch so gut aus für seinen Mandanten.

Der Generalbundesanwalt wirft ihm zwar vor, er habe Stephan Ernst, den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, bei der Tat geholfen, indem er ihn radikalisierte, ihn seelisch stützte. Er hat zwar gefordert, dass Markus H. zu einer Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten verurteilt wird. Doch diese Forderung steht auf wackligen Beinen. H. ist mittlerweile auf freiem Fuß, der Haftrichter sieht keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen ihn bestehen.

"Musterbeispiel einer ganz legalen Lebensführung"

Denn Stephan Ernst, der Hauptangeklagte, hat zwar gesagt, H. sei bei der Tat mit ihm auf der Terrasse des Hauses der Lübckes gewesen. Er hat aber auch schon gesagt, H. sei nicht dabei gewesen, und auch schon, H. habe auf Lübcke geschossen. Die Ex-Freundin H.s, die als wichtige Belastungszeugin galt, hat vor Gericht gelogen. Beweise gibt es nicht. H. hat im Prozess geschwiegen.

Das Bild, das von ihm in der Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht entstand, war das eines Waffennarren und ideologisch gefestigten Neonazis mit Zyklon-B-Büchse auf dem Schreibtisch. Nur: Bei der Frage, ob und wie er am Todesschuss auf Walter Lübcke beteiligt war, darf das keine Rolle spielen.

Und so gehört das letzte Plädoyer in diesem Prozess um das erste von einem Rechtsextremen ausgeführte Tötungsdelikt an einem Politiker in der Bundesrepublik den ihrer Sache sehr sicheren Anwälten Clemens und Schneiders. Sein Mandant habe "nichts zu bereuen, er ist unschuldig", sagt er. Das Verfahren sei ein politisch aufgeladener Prozess gewesen, Teil des staatlich gestützten Kampfes gegen rechts, mit einer voreingenommenen Staatsanwaltschaft, flankiert von vorverurteilenden Medien.

Sein Mandant aber sei das "Musterbeispiel einer ganz legalen Lebensführung". Seine Waffen habe er legal besessen oder zumindest im Glauben, sie seien legal. Der Hauptangeklagte Stephan Ernst dagegen habe nie dem Rechtsextremismus abgeschworen, sich noch 2011 auf einer Sonnenwendfeier bei der Szene-Ikone Thorsten Heise fotografieren lassen.

Stephan Ernst bricht zum Schluss in Tränen aus

Ernst habe gar nicht radikalisiert werden müssen, wie das die Anklage behaupte. Schließlich war er auf der Bürgerversammlung der zornig Erregte, als Walter Lübcke sagte, wem die Grundwerte der Bundesrepublik nicht passten, dem stehe es frei, das Land zu verlassen? Dass H. das Video davon dann ins Netz stellte - ein Akt der freien Meinungsäußerung. Clemens fordert einen Freispruch und Entschädigung für die in Untersuchungshaft verbrachten Tage.

Und dann hebt seine Kollegin Schneiders zum Vortrag an: Es dürfe nicht strafbar sein, sich gegen den "Volkstod" der Deutschen zu engagieren. Und wenn sich jemand Waffen besorge, um sich im anstehenden Bürgerkrieg verteidigen zu können, sei das etwas ganz anderes, als hinterrücks den auf seiner Terrasse rauchenden Regierungspräsidenten zu erschießen.

Markus H. hat an diesem Tag nicht gegrinst, wie er das zuvor oft getan hat. Zum Schluss hat er tatsächlich etwas gesagt: Nicht alles, was hier gesagt worden sei, habe zur Wahrheitsfindung beigetragen.

Zum Schluss ist Stephan Ernst dran, mit seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung, die am Donnerstag erfolgen soll. Mit starrem Gesicht hat er den Tag über dagesessen. Ihm tue die Tat sehr leid, sagt er nun. Und dass er die Wahrheit gesagt habe in seinem finalen, Markus H. belastenden Geständnis. "Ich bedauere zutiefst, dass ich mich extremistischem Gedankengut geöffnet habe", sagt er und blickt zur Rechtsanwältin Schneiders. Schließlich hinüber, wo die Witwe Walter Lübckes mit ihren Söhnen sitzt: "Ich bereue zutiefst, was ich Ihrem Vater und Ehemann angetan habe." Dann bricht er in Tränen aus.

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