Süddeutsche Zeitung

Vor Ermittlungsrichter:Stephan E. widerruft Geständnis im Mordfall Lübcke

Lesezeit: 1 min

Stephan E. hat sein Geständnis im Mordfall Lübcke widerrufen. Das berichten der SWR, die Bild-Zeitung sowie die Nachrichtenagentur dpa. Der dringend Tatverdächtige hatte am 25. Juni beim Polizeiverhör gestanden, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen zu haben.

Dem SWR zufolge wollte Stephan E. dies nun vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs nicht wiederholen, sondern er widerrief das Geständnis ausdrücklich. Begleitet wurde Stephan E. dabei von einem neuen Anwalt aus Dresden, Frank Hannig. Dieser bestätigte der Bild: "Mein Mandant hat heute sein Geständnis widerrufen. Mehr werde ich dazu im Moment nicht sagen."

Die Bundesanwaltschaft äußerte sich bislang nicht zu den Meldungen.

Aus Ermittlerkreisen hieß es dem SWR zufolge, der Widerruf sei wohl eher taktischer Natur. Das ursprüngliche Geständnis von Stephan E. war demnach derart ausführlich und detailreich, dass durch den Widerruf keine Auswirkungen auf die weiteren Ermittlungen zu erwarten seien. Denn trotz des Widerrufs blieben die früheren Angaben von Stephan E. für die Ermittler verwertbar.

Neuer Haftbefehl gegen Stephan E.

Nach den Erkenntnissen der Ermittler und dem nun widerrufenen Geständnis hatte Stephan E. den CDU-Politiker Lübcke in der Nacht zum 2. Juni auf der Terrasse von dessen Wohnhaus im hessischen Wolfhagen-Istha erschossen. Die Bundesanwaltschaft stuft das Verbrechen als politisches Attentat mit rechtsextremem Hintergrund ein. Als Motiv für seine Tat gab E. Äußerungen Lübckes bei einer Veranstaltung zu einer Erstaufnahme-Unterkunft für Flüchtlinge an.

Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke hatte im Jahr 2015 bei einer Bürgerversammlung gesagt, er würde sagen, es lohne sich, in Deutschland zu leben. "Da muss man für Werte eintreten. Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist." Ein Video der Veranstaltung kursierte im Februar 2019 erneut im Internet.

Die Bundesanwaltschaft hatte erst am Morgen einen Haftbefehl gegen E. bei den Ermittlern des Bundesgerichtshofs (BGH) erwirkt. Der neue Haftbefehl ersetzt den des Amtsgerichts in Kassel von Mitte Juni. Er ist aus formalen Gründen nötig, weil die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen inzwischen übernommen hat. E. sitzt bereits seit Mitte Juni in Untersuchungshaft. Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft und war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4508297
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.