Süddeutsche Zeitung

Mord an Walter Lübcke:Zwei Täter, kein Mord

  • Im Fall des Mordes am ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke hat der Hauptverdächtige sein bisheriges Geständnis stark geändert.
  • Es habe sich um einen Unfall gehandelt, der Schuss habe sich versehentlich gelöst.
  • Außerdem sei er von einem Bekannten am Tatort begleitet worden. Man habe Lübcke nur einschüchtern wollen.

Von Georg Mascolo und Katja Riedel, Berlin

Im Mordfall um den ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Tatverdächtige Stephan E. am Mittwoch der Bundesanwaltschaft eine neue Version seines Geständnisses vorgetragen. Es stellt eine vollkommene Abkehr von seiner bisherigen, kurz nach der Tat im vergangenen Juni präsentierten Version dar. Diese hatte er später widerrufen. Begleitet wurde er bei der neuerlichen Vernehmung von seinem Anwalt Frank Hannig, der im Anschluss die Kernpunkte der neuen angeblichen Tatversion in einer Pressekonferenz präsentierte. Demnach soll E. vorgetragen haben, dass es sich um eine Art Unfall gehandelt habe und dass sich der Schuss versehentlich gelöst habe. Dies hätte juristisch zur Folge, dass es sich nicht um einen Mord handeln würde.

Zudem sei er nicht allein am Tatort gewesen, sondern begleitet von seinem alten Bekannten Markus H. Beide hätten Lübcke lediglich einschüchtern wollen. H. sitzt ebenfalls in Haft, weil er Stephan E. nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen moralisch bei der Tat unterstützt haben soll. Jetzt soll E. behauptet haben, dass der erfahrene Schütze Markus H. die Waffe in Händen gehalten habe, als der Schuss sich löste.

Für Stephan E.s Tatbeteiligung gibt es handfeste Beweise

Dass H. am Tatort gewesen sei, hatte Stephan E. in seinem ursprünglichen Geständnis nicht behauptet. Damals hatte er Markus H. jedoch bereits erwähnt - dieser habe einen Kontakt zu einem Waffenverkäufer hergestellt, von dem er die spätere Tatwaffe dann auch bezogen habe. Vieles spricht dafür, dass es dieser Vermittlung nicht bedurfte, weil E. und der Händler sich bereits länger kannten.

Für Stephan E.s Tatbeteiligung am Tod Walter Lübckes gibt es handfeste Beweise: So fanden die Ermittler eine DNA-Spur, die von einer Hautschuppe Stephan E.s an Lübckes Kleidung stammte. Und Stephan E. zeigte in dem mehrstündigen ursprünglichen Geständnis konkretes Täterwissen. Er lenkte die Ermittler beispielsweise zu einem Waffendepot in einem Erdloch auf dem Gelände seines ehemaligen Arbeitgebers.

Dass Markus H. eine größere Rolle spielen könnte als ursprünglich von Stephan E. benannt, legten aber auch die bisherigen Ermittlungen nahe. So geht die Bundesanwaltschaft inzwischen davon aus, dass H. Stephan E. in seinem Tatentschluss bestärkt habe. So ergaben die Ermittlungen, dass H. Stephan E. im Jahr 2015 zu einer Bürgerversammlung im nordhessischen Lohfelden begleitet hatte, bei der Stephan E. Walter Lübcke wegen dessen flüchtlingsfreundlicher Positionen angeschrien hatte. Ein Video davon stellte er später ins Internet. Auch H.s ehemalige Lebensgefährtin soll ausgesagt haben, dass sie H. für die treibende Kraft halte.

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Quelle:
SZ vom 09.01.2020
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