Süddeutsche Zeitung

London: Urteil gegen Wikileaks-Gründer:Assange darf an Schweden ausgeliefert werden

Niederlage für Julian Assange: Ein Londoner Richter urteilte, dass die Auslieferung des Wikileaks-Gründers nach Schweden rechtens sei. Assange kündigte umgehend Berufung an.

Die Wikileaks-Gründer Julian Assange darf an Schweden ausgeliefert werden. Das hat ein Gericht am Donnerstag in London entschieden. Grundlage ist ein EU-weiter Haftbefehl, den Schweden erwirkt hatte. Die schwedische Justiz verdächtigt Assange unter anderem der Vergewaltigung, hat aber bisher keine Anklage gegen ihn erhoben.

Assange kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an. Der Australier befürchtet, in dem skandinavischen Land kein faires Verfahren zu erhalten. Er hat die Vorwürfe gegen ihn als Schmutzkampagne zurückgewiesen. Richter Howard Riddle schloss politische Motive hinter der Strafverfolgung jedoch aus.

Nun haben die Anwälte von Assange sieben Tage Zeit, um gegen die Entscheidung des Belmarsh Magistrates Courts in London Berufung einzulegen. Das Gericht muss dann in weiteren 40 Tagen entscheiden, ob es die Berufung annimmt. Zumindest bis zu dieser Entscheidung kann Assange vorerst in Großbritannien bleiben, wo er seit Dezember unter strengen Auflagen auf dem Anwesen eines Freundes lebt.

Die US-Justiz prüft derzeit, wie sie gegen Wikileaks und Assange wegen der Veröffentlichung zum Teil geheimer Unterlagen vorgehen kann. Der Gründer der Enthüllungsplattform hatte kürzlich die Befürchtung geäußert, dass ihm im Falle einer Auslieferung an die USA ein Anschlag auf sein Leben drohe.

Vor dem Gerichtsgebäude in London hatten sich an diesem Donnerstag Anhänger von Assange versammelt. Sie zeigten Transparente mit der Aufschrift "Lasst Julian Assange und Bradley Manning frei". Der US-Soldat Manning soll Wikileaks geheime Dokumente über den Krieg im Irak zugespielt haben und wartet derzeit in einem Militärgefängnis im US-Staat Virginia auf seinen Prozess.

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