Daten aus Ministerien:Simsen in der Grauzone

Sondersitzung des Bundestages. Deutschland, Berlin am 25.08.2021: Bundeskanzlerin Angela Merkel auf ihren Platz im Plena

Angela Merkel in einer Sondersitzung des Bundestages. Noch immer kann der jeweilige Handynutzer selbst entscheiden, was im Speicher seines Diensthandys relevant ist.

(Foto: Achille Abboud/imago images)

Wer hat wann was gewusst und entschieden im Afghanistan-Desaster? Um zu verhindern, dass wichtige Informationen zu den Entscheidungsabläufen in der Bundesregierung verloren gehen, fordern die Grünen ein Lösch-Verbot - auch für Ministerhandys. Denn nicht nur ein Mal sind in Affären Daten verschwunden.

Von Sara Maria Behbehani, Berlin

Damit ein künftiger Untersuchungsausschuss einmal nachvollziehen kann, wer in der Bundesregierung was zu welchem Zeitpunkt der Afghanistan-Krise wusste und entschied, fordern die Bundestags-Grünen, alle Akten und Daten dazu zu sichern. Im Auswärtigen Ausschuss des Parlaments hat der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour darum beantragt, umgehend ein Moratorium für die Löschung von Daten, die Vernichtung von Akten sowie anderer Datenträger zu erlassen, die das Thema Afghanistan betreffen. So sollen Daten gesichert werden, die mit dem Abzug aus Afghanistan und dem Schutz wie der Rettung von afghanischen Ortskräften und anderen besonders schutzbedürftigen Personen zu tun haben - und zwar über die Bundestagswahl im September hinaus.

Union, SPD und AfD lehnten Nouripours Vorstoß ab. Die gesetzlichen Grundlagen, wie offizielle Stellen mit Akten umzugehen hätten, reichten völlig aus, damit die Vorgänge in Zukunft aufgeklärt werden könnten, begründete der CDU-Verteidigungsexperte Jürgen Hardt die Ablehnung.

Allerdings hat sich in Untersuchungsausschüssen gezeigt, dass entscheidende Daten schon mal verloren gehen. So wollten die Abgeordneten im Maut-Untersuchungsausschuss auf die Diensthandys von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und weiteren führenden Mitarbeitern zugreifen. Das Ministerium erklärte dem Ausschuss, gerade die Daten aus der entscheidenden Phase bei der Maut-Planung seien im Zuge einer Umstellung auf ein neues Handy leider gelöscht worden. Und in der sogenannten Berateraffäre ging ein Untersuchungsausschuss der Frage nach, wie es in der Amtszeit von Ursula von der Leyen (CDU) als Verteidigungsministerin zu rechtswidrigen Auftragsvergaben an externe Berater kommen konnte. Auf dem einen Diensthandy von der Leyens hatte jedoch das Ministerium die Daten gelöscht, auf dem zweiten die Ministerin selbst.

Dass Handydaten archiviert werden müssen, schreibt die Geschäftsordnung der Ministerien eigentlich vor. Doch können die Ministerien selbst entscheiden, welche Daten so relevant sind, dass sie sie speichern müssen. Von der Leyen erklärte im Untersuchungsausschuss, sie habe das nach "besten Wissen und Gewissen" geprüft. Es sei "nichts dabei gewesen".

Neue Regeln für Diensthandys gibt es bisher nicht

Nach wie vor gibt es für dieses Problem keine Lösung. Im Juni 2020 forderte die FDP-Fraktion die Einrichtung einer übergeordneten Kontrollinstanz, die darüber entscheidet, welche Daten gelöscht werden dürfen. Dass Daten von Diensthandys verschwanden, habe die Aufklärung sowohl in der Berateraffäre als auch bei der gescheiterten Pkw-Maut massiv erschwert, sagt Oliver Luksic, FDP-Abgeordneter und Mitglied im Maut-Untersuchungsausschuss. "Wir haben deshalb in unserem Abschlussbericht zur Maut empfohlen, dass die Daten bei der Rückgabe des Diensthandys vollständig gesichert werden. Zusätzlich sollte die Nutzung privater Kommunikationsmittel für ministerielle Angelegenheiten untersagt werden." Geschehen ist das nicht.

Dabei drängt die Zeit. Nach der Bundestagswahl Ende September werden wohl viele bisherige Amtsinhaber ihren Posten verlieren und neue Minister ihr Amt antreten. Solche Wechsel sind keine guten Zeiten für den Erhalt der Daten. Im Fall von Ursula von der Leyen sprach ein Sprecher des Verteidigungsministeriums von einem Standardverfahren. Verschlüsselte Mobiltelefone würden bei einem Jobwechsel zurückgegeben und auf die ursprünglichen Einstellungen zurückgesetzt. Als von der Leyen von Berlin nach Brüssel zog, um Chefin der EU-Kommission zu werden, gab sie demzufolge eines ihrer Diensthandys datenfrei zurück.

Spitzenpolitiker simsen derweil in einer rechtlichen Grauzone. Eigentlich gibt es Archive, in denen relevante politische Entscheidungen dokumentiert werden müssen. Nur geschieht Regierungsarbeit heute eben nicht nur per Aktennotiz, sondern auch per Mobiltelefon. Doch noch immer kann der jeweilige Handynutzer selbst entscheiden, was im Speicher seines Diensthandys relevant ist und ins Archiv gehört - und was privat ist und also verschwinden kann.

Auch Akten wurden schon geschwärzt

Aber es geht nicht nur Diensthandys. Im Zuge der parlamentarischen Aufklärung bei der Berateraffäre wurden im Verteidigungsministerium Akten unzulässig geschwärzt und Dateien vernichtet. Im Verkehrsministerium gelten seit dem Maut-Debakel 170 Papiere als vertrauliche Verschlusssachen, nachdem sie in der Geheimhaltung hochgestuft wurden. Von wichtigen Gesprächen hoher Ministerialer soll es keine Protokolle geben.

Dem wollen die Grünen im Afghanistan-Desaster nun zuvorkommen. Für Nouripour ist die Vergangenheit Beweis genug, dass die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen, um die Vernichtung von Daten zu verhindern. "Wenn wir sehen, wie es gerade drunter und drüber geht, dann ist es dringend notwendig, dass nebenher nicht auch noch Daten verloren gehen, die wir später als Grundlage für eine Aufklärung brauchen werden", sagt er. Und in diesen hektischen Zeiten laufe selbstverständlich sehr viel über das Handy: "Gerade wenn es so schnell gehen muss, hat nicht alles einen Aktendeckel."

Im Ausschuss jedoch haben neben den Grünen nur die FDP und die Linken für das Löschmoratorium gestimmt. Dessen Ablehnung durch die Ausschussmehrheit nennt Nouripour "eine Lizenz zum Schreddern". Aufgeben wollen die Grünen nicht. Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) nun in einem Brief dazu auf, einen solchen Lösch-Stopp selbst auf den Weg zu bringen.

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