Süddeutsche Zeitung

Lockerung des Baurechts:Flüchtlingsheime dürfen in Gewerbegebieten gebaut werden

Nutzung von Bürohäusern und Gewerbeimmobilien wird erleichtert

Wegen der wachsenden Zahl von Flüchtlingen hat der Bundestag das Baurecht gelockert, damit neue Asylbewerberheime schneller zur Verfügung stehen. Das Parlament billigte eine entsprechende Gesetzesinitiative aus dem Bundesrat.

Danach dürfen dringend benötigte Unterkünfte in den kommenden Jahren auch in abgelegenen Gewerbegebieten errichtet werden. Erleichtert wird zudem die Nutzung von Bürohäusern und Gewerbeimmobilien als Flüchtlingsheim.

"Ihre Integration wird behindert"

Die Hilfsorganisation Pro Asyl warnte, diese Änderung des Baurechts führe zu einer Ausgrenzung von Asylbewerbern. "Ihre Integration wird behindert, wenn sie in Unterkünften in Gewerbegebieten untergebracht werden", sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Es sei außerdem zu befürchten, dass aus derartigen Notlösungen auch Dauerlösungen werden könnten.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) versicherte hingegen, man wolle die Betroffenen nicht in Industriegebiete abschieben. "Aber es gibt Gewerbegebiete, die sich dafür eignen - und da dürfen wir keine unüberwindbaren Hürden zulassen."

Die Regelungen sind vorerst bis 2019 befristet. Allein in den ersten neun Monaten des Jahres beantragten in Deutschland mehr als 130 000 Menschen Asyl - mehr als im gesamten Vorjahr. Viele Städte und Gemeinden sind von dem Ansturm überfordert und bringen die Flüchtlinge zum Teil in Containern und Zelten unter.

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