Coronavirus:Wie der Shutdown ab Mittwoch aussehen könnte

Winter in Niedersachsen

Individualsport an der frischen Luft und der Verkauf von Weihnachtsbäumen soll laut der Beschlussvorlage weiterhin erlaubt bleiben.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Die Beschlussvorlage für den Corona-Gipfel von Bund und Ländern zeigt, wie hart die Einschnitte ab Mitte der Woche für ganz Deutschland werden sollen.

Von Markus Balser, Berlin

Noch ist zwar nichts entschieden. Die Beschlussvorlage von Sonntagmorgen, 7.46 Uhr, beginnt aber schon mal mit einer klaren Ansage: "Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss." Was danach auf fünf eng beschriebenen Seiten erklärt wird, zeigt, wie hart die Einschnitte ab Mitte der Woche für ganz Deutschland werden sollen. Das Land steht wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen vor einem Shutdown. In dem Papier, das bereits zwischen Kanzleramt und mehreren Ministerpräsidenten vorbesprochen sein soll, wird vorgeschlagen, den Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf von diesem Mittwoch (16. Dezember) bis zum 10. Januar zu schließen.

Ausgenommen vom Shutdown soll die alltägliche Versorgung der Deutschen. Dazu zählen demnach Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, der Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker. Auch Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons sowie der Zeitungsverkauf sollen ebenso wie Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte offen bleiben. Auch Weihnachtsbäume dürfen weiter verkauft werden. Großhandelsbetriebe bleiben ebenfalls offen. Abgeblasen wird der Verkauf von Feuerwerk für Silvester soll "generell verboten" werden.

Den Plänen zufolge sollen auch Dienstleister wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios schließen, "weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist". An dieser Beschlussvorlage könnten die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten zwar noch einiges ändern, wenn sie sich an diesem Sonntagvormittag zusammenschalten. Allerdings sollen Merkel, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sowie der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), den Plänen bereits grundsätzlich zugestimmt haben.

In Schulen und Kitas soll sich dem Entwurf zufolge ebenfalls einiges ändern. Er empfiehlt deutliche Kontakteinschränkungen: "Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt", heißt es in dem Papier. Für Abschlussklassen könnten allerdings gesonderte Regelungen vorgesehen werden, heißt es weiter. In Kindertagesstätten solle analog verfahren werden, heißt es weiter. Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird in dem Entwurf vorgeschlagen, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen "Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis" zulassen können. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige - auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Damit würden die eigentlich geplanten großzügigeren Lockerungen zu Weihnachten, die Treffen von bis zu 10 Personen vorsahen, einkassiert. Bund und Länder appellieren zudem "eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen".

Gottesdienste sollen möglich bleiben. Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Treffen anderer Glaubensgemeinschaften sind dem Entwurf zufolge aber nur noch erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern sichergestellt werden kann. Es soll eine Maskenpflicht auch am Platz gelten, Singen soll verboten werden. Wo besonders viele Menschen erwartet werden, müsse ein System zur Anmeldung eingeführt werden. In den kommenden Tagen solle es weitere Gespräche geben, um "im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens" zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen. Am Silvester- sowie am Neujahrstag soll laut den Plänen bundesweit aber ein "An- und Versammlungsverbot" umgesetzt werden. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden.

Anpassungen bei den Wirtschaftshilfen

Neu ist im Entwurf die Empfehlung, ein bundesweites Verbot für Alkoholkonsum im öffentlichen Raum einzuführen. "Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt", heißt es. Die Gastronomie soll geschlossen bleiben, einzig Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sollen weiter möglich bleiben.

Weil der Shutdown vor allem im Handel zu massiven Ausfällen führen wird, wollen Bund und Länder bei den Hilfen nachbessern. Vom Shutdown betroffene Unternehmen können dem Entwurf zufolge auf mehr Geld vom Staat hoffen. Bei der sogenannten Überbrückungshilfe III soll der Höchstbetrag von 200 000 Euro auf 500 000 Euro erhöht werden, wobei der maximale Zuschuss für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen vorgesehen ist. Für diese Firmen soll es außerdem Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen geben. Auch mit den Schließungen verbundene Wertverluste bei Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen aufgefangen werden.

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