Süddeutsche Zeitung

Corona-Beschränkungen:Lockdown soll bis 18. April verlängert werden

Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Corona-Hotspots werden erwogen. Außerdem soll mehr getestet werden.

Von Robert Roßmann, Berlin

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten wollen den Lockdown bei ihrem Treffen an diesem Montag bis zum 18. April verlängern. Das geht aus einem Beschlussentwurf hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Zur Begründung heißt es, nach den "deutlich sichtbaren Erfolgen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens im Januar und Februar" zeige die aktuelle Entwicklung - insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung der Covid-19-Variante B.1.1.7 - "wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik". Das bedeute, dass ohne deutlich einschränkende Maßnahmen die Zahl der Neuinfektionen so schnell steigen würde, dass bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich sei. Deshalb müsse auch die bereits vereinbarte "Notbremse" bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 "konsequent umgesetzt werden". In diesem Fall soll es nicht nur keine weiteren Öffnungsschritte geben, sondern zusätzliche Maßnahmen, um die Zahl der Neuinfektionen wieder zu senken. So werden etwa Ausgangsbeschränkungen erwogen - von wann bis wann diese gelten könnten, ist noch offen. Außerdem ist noch nicht klar, wie mit Schulen und Kitas verfahren werden soll.

Auf Reisen soll verzichtet werden

Insbesondere Kontakte in Innenräumen müssten wegen der dort erhöhten Infektionsgefahr weitestgehend vermieden oder mit umfassenden Schutzmaßnahmen wie dem verpflichtenden Tragen von Masken mit hoher Schutzwirkung und der Nutzung von Schnelltests verbunden werden, heißt es in dem Entwurf. Um das Übergreifen von Infektionen aus Regionen mit höheren Inzidenzen in Regionen mit niedrigeren Inzidenzen weitestgehend einzudämmen, müsse "auch die Mobilität weiterhin eingeschränkt und auf das absolut Notwendige reduziert werden".

Bund und Länder appellieren deshalb in dem Entwurf eindringlich an alle Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten - auch an den bevorstehenden Ostertagen. Sie weisen darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend sei, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von zehn Tagen nach Rückkehr bestehe. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne sei nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies soll aufgrund der längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten gelten - hier müsse strikt eine Quarantäne von 14 Tagen eingehalten werden.

Für einen umfassenden Infektionsschutz sei es außerdem erforderlich, dass die Unternehmen ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machten, heißt es in dem Entwurf. Die Tests sollten den Mitarbeitern mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten werden.

Wegen noch bestehender Differenzen wird erwartet, dass es beim Treffen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin an diesem Montag noch zu langen Verhandlungen kommen wird.

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