Süddeutsche Zeitung

Lissabon-Vertrag:Bundesrat beschließt Begleitgesetze

Der Bundesrat macht den Weg frei für den EU-Reformvertrag. Die Länderkammer verab- schiedete die Begleitgesetze, die die Rechte des Parlaments in EU-Fragen regeln.

Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat den Weg für den EU-Reformvertrag von Lissabon frei gemacht. Die Länderkammer verabschiedete die sogenannten Begleitgesetze, durch die die Mitspracherechte des Parlaments in Fragen der Europäischen Union festgeschrieben werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ihre ursprüngliche Fassung im Juni in einem Urteil als nicht ausreichend bezeichnet und eine Änderung zur Auflage für die deutsche Zustimmung zum Lissabon-Vertrag gemacht. Mit dem Vertrag werden der EU mehr Kompetenzen übertragen.

Nun muss noch Bundespräsident Horst Köhler mit seiner Unterschrift den Vertrag von Lissabon ratifizieren. Eine Sprecherin des Bundespräsidenten erklärte, wann das Staatsoberhaupt eine Entscheidung treffen werde, könne derzeit nicht gesagt werden. In Länderkreisen zeigte man sich aber zuversichtlich, dass Köhler die Ratifikation zügig abschließen werde.

Außer Deutschland müssen noch Polen und Tschechien den EU-Reformvertrag ratifizieren. In Irland wird im Oktober ein neuer Anlauf für eine Volksabstimmung über das Vorhaben genommen, das dort in einem ersten Referendum abgelehnt worden war.

Kriegsverräter rehabilitiert

Außerdem stimmte Bundesrat auch dem Gesetz zu, das die sogenannten Kriegsverräter der Wehrmacht aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs rehabilitiert. Damit werden entsprechende NS-Unrechtsurteile aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges pauschal aufgehoben. Historikern zufolge waren damals willkürlich Todesstrafen verhängt worden.

Vor allem die Linksfraktion hatte die Rehabilitierung initiiert und jahrelang gegen den Widerstand von Union und SPD gekämpft. Der Rechtsausschuss des Bundestags verabschiedete im Juni dann einstimmig eine Beschlussempfehlung an das Parlament, die NS-Unrechtsurteile pauschal aufzuheben. Urteile gegen Deserteure im Zweiten Weltkrieg hat der Bundestag bereits 2002 aufgehoben.

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