Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/ die Grünen) geht davon aus, dass der Garantiebetrag in der geplanten Kindergrundsicherung in etwa auf dem Niveau des Kindergeldes liegen wird. "Wir wollen mit dem Garantie- und Zusatzbeitrag die Systematik ändern, sodass jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern abgesichert ist", sagte die Grünen-Politikerin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (Montag). Die Kindergrundsicherung solle Kinderarmut verringern und Chancengleichheit verbessern.
In Zeiten von Inflation und Energiekrise ließen sich aber keine Prognosen abgeben, wie hoch die Kindergrundsicherung bei ihrer für 2025 geplanten Einführung sein müsse, erklärte sie. Das von Paus als Vergleichsgröße angegebene Kindergeld wird zum Januar um 31 auf 250 Euro erhöht. "Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass wir die Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums erst einmal abwarten", erläuterte die Ministerin.
Ziel ist eine unkomplizierte Auszahlung
Die Ampel-Regierung will in der Kindergrundsicherung diverse Familienleistungen bündeln. Paus will, dass 2025 das erste Geld aus dieser Grundsicherung ausbezahlt wird. Der "Garantiebetrag" soll wie bisher auch nach der Geburt eines Kindes beantragt werden können. Daneben soll es einen Zusatzbetrag geben, der sich am Einkommen der jeweiligen Familie orientiert. Ziel der Reform ist es, dass Familien künftig einfacher von Leistungen profitieren können. Paus sagte, sie wolle eine unkomplizierte Auszahlung ermöglichen, damit die Kindergrundsicherung möglichst alle berechtigten Kinder erreiche. Derzeit erhielten viele Kinder ihnen zustehende Leistungen nicht, weil ihre Eltern die Möglichkeiten entweder nicht kennen würden oder das Antragswesen so kompliziert sei, dass sie gar nicht erst einen Antrag stellten.
"Wir müssen uns gezielt darum kümmern, dass die Familien mit wenig Einkommen mehr Geld für ihre Kinder bekommen", so Paus. "Gut situierte Familien dagegen brauchen keine höheren Leistungen." Die Familienministerin will im Januar Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorlegen.
Freistellungen auch für Selbständige
Zudem hat sich Paus für Verbesserungen im Mutterschutz für Selbstständige ausgesprochen. "Gleichbehandlung zwischen Selbstständigen und Angestellten ist nicht ganz einfach. Aber es muss auch Selbstständigen möglich sein, ohne zu hohe Hürden eine Familie gründen zu können", sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Daher sollten wir auch die Freistellung für Selbstständige ermöglichen." Weiter ins Detail ging Paus nicht.
Das Mutterschutzgesetz, das etwa Schutzfristen vor und nach der Entbindung und die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots vorsieht, gilt bislang nicht für schwangere und stillende Frauen, die ausschließlich selbstständig arbeiten.
Seit 2017 haben selbstständige Frauen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung während der Mutterschutzfristen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes. Wie auf dem Familienportal des Ministeriums nachzulesen ist, erhalten Selbstständige, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse. Entscheidend ist dabei, dass der Krankengeldanspruch mit abgesichert ist.