Linksfraktion im Bundestag:Verfassungsschutz stellt Beobachtung von Linken-Abgeordneten ein

Bislang beobachtete der Verfassungsschutz die größte Oppositionsfraktion im Bundestag - nun dürfen die Linken-Parlamentarier ohne gewichtige Gründe nicht mehr überwacht werden. Fraktionschef Gysi feiert dies als Schritt zur Gleichberechtigung, ganz zufrieden ist er aber noch nicht.

Über mehrere Jahre beobachtete der Verfassungsschutz Gregor Gysi, Sahra Wagenknecht und andere Bundestagsabgeordnete der Linkspartei. Nun stellt er diese umstrittene Beobachtung ein. Dies geht aus einem Schreiben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) an Linke-Fraktionschef Gysi hervor. De Maizière kündigte darin an, Abgeordnete des Bundestags künftig "generell" nicht mehr beobachten zu lassen.

Allerdings behält sich das Innenministerium vor, bei neuen Erkenntnissen die Wiederaufnahme zu prüfen. Dies würde etwa der Fall sein, wenn Abgeordnete Verbindungen ins extremistische und gewaltbereite Milieu hätten.

Die Beobachtung von Bundestagsabgeordnete der Linken wurde damit rechtfertigt, diese gehörten extremistischen Zusammenschlüssen in der Partei an. Dazu gehörten etwa die Antikapitalistische Linke, die Sozialistische Linke und die Kommunistische Plattform, deren Wortführerin die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht war. Die Parteiströmungen sollen auch weiter observiert werden, wenn sie als extremistisch eingeschätzt werden.

Der Beschluss ist Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) von Anfang Oktober 2013, die der Linke-Politiker Bodo Ramelow durchgesetzt hatte. erselbst war jahrzehntelang überwacht worden. Nach der vom BVG vorgegebenen Linie dürfen nur noch Parlamentarier beobachtet werden, die ihr Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen.

Linke will über weitere Klagen beraten

Gysi begrüßte den Beschluss als "Ausdruck einer gestiegenen Akzeptanz" für die Linkspartei und deren Mitglieder. "Das macht uns gleichberechtigter", sagte der Fraktionschef. Die Linke ist seit ihrem 8,6-Prozent-Ergebnis bei der Wahl im vergangenen September mit 64 Abgeordneten größte Oppositionspartei des Bundestages. Zugleich bezeichnete Gysi die weitere Beobachtung von Parteiströmungen als "albern, völlig daneben und grundgesetzwidrig".

Wörtlich heißt es in dem Schreiben de Maizières: "Aus Gründen der Beobachtungspriorisierung und mit Blick auf ihren besonderen Status sind Mitglieder des Deutschen Bundestags künftig generell von der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgenommen." Dies gelte für Linke-Abgeordneten "selbst dann, wenn es sich bei ihnen um Funktionäre der beobachteten offen extremistischen Zusammenschlüsse handelt".

Die Entscheidung gilt nur für Abgeordnete des Bundestags, nicht aber für Abgeordnete der 16 Landtage. Formell gesehen betrifft sie auch nur das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Regelung dürfte aber auf die verschiedenen Landesämter des Verfassungsschutzes übertragen werden. Gysi kündigte an, nun mit der Parteispitze über mögliche weitere Klagen gegen die Beobachtung von Linke-Strömungen zu beraten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: