Die Linke:Antrag auf Ausschluss von Sahra Wagenknecht

Sahra Wagenknecht soll die Mannschaft für ihre neue Partei zusammenhaben. (Foto: Christian Spicker/Imago)

Einige Mitglieder wollen Sahra Wagenknecht nicht mehr in der Linkspartei haben, weil ihr neues Buch dieser Linkspartei schade. Die Parteispitze lehnt das als "völlig unzulässig" ab.

Von Jens Schneider, Berlin

Die Linkspartei in Nordrhein-Westfalen prüft einen Antrag auf den Ausschluss von Sahra Wagenknecht aus der Partei. Parteiinterne Gegner haben den Ausschluss der früheren Bundestagsfraktionschefin beantragt, sie ist Spitzenkandidatin der Linken zur Bundestagswahl in Nordrhein-Westfalen. Ihre parteiinternen Gegner werfen Wagenknecht laut Angaben aus Parteikreisen vor, dass sie mit den Thesen in ihrem Buch "Die Selbstgerechten" der eigenen Partei schade. In diesem Buch beklagt Wagenknecht, dass linke Parteien drängende soziale Fragen aus den Augen verloren hätten und so traditionelle Wähler verprellten. Hinter dem Antrag auf ihren Ausschluss steht nach Angaben der Partei ein kleiner Kreis von vier Mitgliedern. Der Landesvorstand der Linken in Nordrhein-Westfalen unterstützte Wagenknecht in einer Erklärung ausdrücklich und hat diesen Antrag missbilligt.

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Der Antrag auf ihren Ausschluss schwäche nicht nur die gesamte Partei und gefährde den Wiedereinzug in den Deutschen Bundestag, "sondern ist zudem ein völlig unzulässiger Umgang mit unserer demokratisch gewählten Spitzenkandidatin", hieß es dazu bereits in einer Erklärung des Vorstands in Nordrhein-Westfalen. Wagenknechts streitbare Thesen seien "ein Angebot für eine strategische Debatte". Dass es unterschiedliche Meinungen gebe, sei "völlig normal, denn es belebt die politische Diskussion".

Auch die Bundesvorsitzende und Spitzenkandidatin der Linken, Janine Wissler, sieht den Antrag kritisch. "Ich halte es grundsätzlich nicht für richtig, innerparteiliche Differenzen über Ausschlussverfahren zu klären", sagte sie unlängst in einem Phoenix-Interview. Sie sei zuversichtlich, dass der Ausschlussantrag abgelehnt werde. Nach Angaben des Landesverbands von Nordrhein-Westfalen ist noch nicht absehbar, wann darüber entschieden wird.

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