Berateraffäre:Grünen-Politiker stellt Strafanzeige wegen von der Leyens Handy

Handydaten gelöscht: Ursula von der Leyen, damals noch Verteidigungsministerin. (Foto: AP)
  • Die Opposition erhöht den Druck in der Affaire um gelöschte Handydaten von Ex-Verteidigungsministerin von der Leyen.
  • Grünen-Verteidigungsexperte Tobias Lindner hat eine Strafanzeige "wegen des Verdachts der Löschung etwaiger Beweismittel" gestellt.

Die Grünen erhöhen im Zusammenhang mit gelöschten Handydaten von Ex-Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, die möglicherweise relevant für die Aufklärung der sogenannten Berateraffäre sein könnten, den Druck. Der Bundestagsabgeordnete und Verteidigungsexperte Tobias Lindner stellte am Freitag Strafanzeige gegen Unbekannt - "wegen des Verdachts der Löschung etwaiger Dokumente", heißt es in dem zweiseitigen Schreiben, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Zuvor hatte der Spiegel darüber berichtet.

Von der Leyen war im Juli von Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) als Verteidigungsministerin abgelöst worden, weil sie als Kommissionschefin nach Brüssel wechseln sollte. Unter ihrer Führung hatte das Ministerium zuvor Aufträge an externe Beratungsfirmen vergeben, mit denen sich seit Monaten ein Untersuchungsausschuss des Bundestags befasst. Es geht dabei um Vorwürfe von unkorrekter Auftragsvergabe bis hin zu Vetternwirtschaft. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen im kommenden Jahr noch vor Beginn der Sommerpause vorgelegt werden.

Am Freitag bestätigte das Verteidigungsministerium, dass die Daten eines Handys von von der Leyen gelöscht wurden. Grund dafür sei ein "Sicherheitsvorkommnis" gewesen, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Die Daten enthalten beispielsweise auch SMS-Nachrichten.

Grünen-Politiker Lindner kritisiert das Vorgehen scharf. "Das hat nichts mehr mit politischer Auseinandersetzung zu tun und ist möglicherweise strafbar", sagte er am Samstag der SZ. Durch das Löschen der Handydaten habe man der Aufklärung des Falls "erheblich geschadet", schreibt Lindner weiter in seiner Anzeige. Er sieht ein mögliches Vergehen nach §274 Strafgesetzbuch. Demnach macht sich vereinfacht gesagt strafbar, wer beweisrelevante Daten "löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert".

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