Finanzen:Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf für 2023

Finanzen: Christian Lindner bei einer Kabinettssitzung.

Christian Lindner bei einer Kabinettssitzung.

(Foto: Markus Schreiber/AP)

Der Plan sieht eine Nettoneuverschuldung von 17,2 Milliarden Euro vor. Bundesfinanzminister Lindner will versuchen, sich wieder an die Regeln der Schuldenbremse zu halten. Das gefällt nicht allen in der Koalition.

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 beschlossen. Das teilte Finanzminister Christian Lindner (FDP) auf Twitter mit. Damit habe die Bundesregierung nach drei Jahren wieder den Anspruch, innerhalb der Schuldenbremse des Grundgesetzes zu wirtschaften. Lindner sprach von einem wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Inflation.

Die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegende Kabinettsvorlage sieht eine Nettoneuverschuldung von 17,2 Milliarden Euro vor. In diesem Jahr sind dafür noch fast 140 Milliarden Euro eingeplant. Um die Schuldenbremse im kommenden Jahr einzuhalten, muss Lindner laut Entwurf auf 40,5 Milliarden Euro in einer Rücklage zurückgreifen, die noch die Vorgängerregierung angehäuft hatte.

Auch in der Finanzplanung bis 2026 wird die Schuldenobergrenze eingehalten. Die erste Beratung im Bundestag findet Anfang September statt. Die Verabschiedung steht Ende November an. Insgesamt sind Ausgaben von 445,2 Milliarden Euro vorgesehen und damit gut 50 Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr.

Lindners Kabinettsvorlage von mehr als 1500 Seiten sieht auch eine "globale Krisenvorsorge" von fünf Milliarden Euro vor, "die für pandemiebezogene Mehrbelastungen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine und seinen Auswirkungen in Anspruch genommen werden kann". Zudem sei "eine weitere Globalposition" vorgesehen als "Vorsorge für bereits absehbare, aber noch nicht etatreife sowie mögliche sonstige Veränderungen auf der Einnahmeseite".

Für die Jahre 2020 bis 2022 hatte der Bundestag jeweils die Schuldenbremse ausgesetzt, um eine Rekordverschuldung zur Bewältigung der Corona-Pandemie und nun auch der Kriegsfolgen zu ermöglichen. Um die Schuldenbremse einhalten zu können, soll der Bund dem Entwurf zufolge die milliardenschwere Rücklage stärker als bisher geplant einsetzen. Die Schuldenbremse lässt nur eine geringe Kreditaufnahme zu.

SPD und Grüne sehen Schuldenbremse teilweise skeptisch

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dennis Rohde, sagte: "Wir geben Sicherheit in globalen Krisen, investieren weiter in Rekordhöhe in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und sorgen gleichzeitig für stabile Staatsfinanzen." Rohde sagte weiter: "Uns ist aber auch klar, dass bis zum Herbst noch viele unbekannte Variablen auf uns warten: Die Folgen aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, eine mögliche weitere Welle der Corona-Pandemie, die hohe Inflation und die Zinswende." All diese Punkte müssten in den Haushaltsverhandlungen immer wieder neu bewertet werden.

Zur Schuldenbremse droht allerdings Streit in der Koalition. So hatten Grünen-Chefin Ricarda Lang und SPD-Chefin Saskia Esken die Einhaltung der Bremse infrage gestellt. Sie betonten, etwa für Energiewende und Digitalisierung müsse es Milliardeninvestitionen geben. Dazu kommt die Frage, in welchem Umfang es weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger geben soll wegen stark gestiegener Energie- und Lebensmittelkosten. Vorhaben der Koalition wie eine Kindergrundsicherung oder eine Aktienrente sind außerdem im Etatentwurf noch nicht enthalten.

"Wenn die Energiepreise so massiv weiter steigen, sind absehbar weitere kurzfristig und gezielt wirkende Entlastungen für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen und Betriebe erforderlich", sagte SPD-Fraktionsvize Achim Post. "Hierfür müssten dann auch noch in diesem Jahr zusätzliche finanzielle Ressourcen mobilisiert werden." Der Bundestag habe die Schuldenregel für das laufende Jahr ausgesetzt, auch aufgrund der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. "Damit besteht ein Handlungsrahmen, um im Jahresverlauf nötigenfalls weitere Mittel zweckgebunden in den Bundeshaushalt einstellen zu können."

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