Süddeutsche Zeitung

Enteignungen in Tschechoslowakei:Liechtenstein ruft Menschenrechtsgericht an

Nach 1945 beschlagnahmte die Tschechoslowakei Besitz von 39 Bürgern des neutralen Landes - auch das Fürstenhaus war betroffen. Der Rechtsstreit mit Prag um Millionenwerte geht nun auf eine neue Ebene.

Das Fürstentum Liechtenstein will sich wegen eines langjährigen Rechtsstreits mit Tschechien an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. "Wir nutzen dieses Mittel, weil uns nun keine andere Wahl mehr bleibt", zitiert die Zeitung Liechtensteiner Vaterland die Außenministerin des Fürstentums, Katrin Eggenberger. Die Regierung sei in der Pflicht, den Staatsangehörigen Rechtsschutz zu gewährleisten. Das Fürstenhaus unterstützt demnach das Vorgehen der liechtensteinischen Regierung.

Der Zeitung zufolge wurden nach dem Zweiten Weltkrieg neben dem damaligen Fürsten Franz Josef II. weitere 38 Bürger Liechtensteins entschädigungslos enteignet. Den Gesamtwert der Besitzungen, von denen Teile auch in der heutigen Slowakei lagen, schätzen Historiker auf 405 Millionen Schweizer Franken (375 Millionen Euro); der Großteil entfiel aber mit 343,5 Millionen Franken (318 Millionen Euro) auf den Fürsten.

Die Familie Liechtenstein gehört zu den ältesten Adelsgeschlechtern der Welt. Der Name wurde erstmals 1136 erwähnt. Die ursprünglichen Besitzungen lagen in Österreich, Mähren und Böhmen. Später kam das zwischen Österreich und der Schweiz gelegene Liechtenstein hinzu.

"Das Vermögen der liechtensteinischen Staatsbürger ist 1945 in der damaligen Tschechoslowakei mit den Beneš-Dekreten unter dem Vorwand beschlagnahmt worden, Liechtensteiner seien Deutsche", sagte Erbprinz Alois von Liechtenstein Ende 2019 in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur. "Das können wir als souveräner Staat nicht akzeptieren und haben es seinerzeit schon angefochten."

Liechtensteinische Regierung sieht Grundrechte verletzt

Das vorerst letzte Kapitel in der Angelegenheit hatte das tschechische Verfassungsgericht in Brno (Brünn) im Februar aufgeschlagen, als es in einer Grundsatzentscheidung die Enteignungen mit Blick auf ein rund 600 Hektar großes Grundstück bei der mittelböhmischen Stadt Ricany für rechtens erklärte.

Die liechtensteinische Regierung sieht dadurch die Grundrechte seiner Bürger auf ein faires Verfahren, auf Achtung des Privat- und Familienlebens, den Schutz vor Diskriminierung und den Schutz des Eigentums verletzt und dringt daher mit einer sogenannten Staatenklage auf Klärung vor dem Menschenrechtsgerichtshof.

Das Außenministerium in Prag äußerte sich laut tschechischen Medienberichten zurückhaltend. Es handele sich um keinen üblichen Schritt, hieß es. Eine Verschlechterung der Beziehungen zum Fürstentum erwartete man aber nicht. Eine Gerichtsentscheidung könne im Gegenteil dazu beitragen, den Rechtsstreit zu den Akten zu legen.

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