Deutschland:Mutmaßlicher Kriegsverbrecher in Bonn behandelt

Deutschland: Nachdem im Juni Regierungstruppen Tarhuna eingenommen hatten und die Kani-Brüder mit ihren Milizionären geflohen waren, wurden in der Stadt acht Massengräber mit mindestens 230 Leichen gefunden.

Nachdem im Juni Regierungstruppen Tarhuna eingenommen hatten und die Kani-Brüder mit ihren Milizionären geflohen waren, wurden in der Stadt acht Massengräber mit mindestens 230 Leichen gefunden.

(Foto: MAHMUD TURKIA/AFP)

Jahrelang erhielt ein libyscher Milizenführer medizinische Hilfe. Selbst als die Behörden davon wussten, konnte er ausreisen.

Von Lena Kampf und Paul-Anton Krüger

Ein libyscher Milizenführer, dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und weitere schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, hat sich nach Informationen der Süddeutschen Zeitung jahrelang in Deutschland unbehelligt medizinisch behandeln lassen.

Zusammen mit vier seiner Brüder hatte er in der Stadt Tarhuna eine Privatarmee aufgebaut und befehligt. Ihr werden Morde, Folter und Entführungen an der Zivilbevölkerung des 65 Kilometer von Tripolis entfernten Ortes zur Last gelegt. Auch sollen Truppen der Miliz bei Angriffen auf die Hauptstadt und andere Orte Wohngebiete beschossen haben.

Zuletzt hatte sich der Mann, Abderrahim al-Kani, im Januar und Februar dieses Jahres in der Universitätsklinik Bonn behandeln lassen. Als Grund für seinen Aufenthalt nannte ein Vertreter al-Kanis der Ausländerbehörde "Verletzungen durch eine Explosion", die er sich nach Angaben aus Libyen bei Kämpfen um die Stadt Msallata Ende Dezember zugezogen hatte. Der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt wurden sowohl über seinen Aufenthalt in Deutschland informiert als auch über die Vorwürfe gegen ihn.

Die Anklagebehörde beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wandte sich schriftlich mit der Bitte an die deutschen Behörden, "Optionen und Ermittlungsmöglichkeiten" in Bezug auf al-Kani zu besprechen. Sie wies darauf hin, dass in Libyen gegen al-Kani ein Haftbefehl des Generalstaatsanwalts der international anerkannten Regierung besteht.

Al-Kani wurde zur Kontrolle durch die Bundespolizei ausgeschrieben

Nach SZ-Informationen prüfte der Generalbundesanwalt, ein Verfahren zu eröffnen. Al-Kani wurde zur Kontrolle durch die Bundespolizei ausgeschrieben. Dennoch konnte er Mitte Februar Deutschland verlassen und nach Libyen zurückkehren.

Seine Miliz hatte sich dort an einer Offensive des Kriegsherrn Khalifa Haftar zur Eroberung der Hauptstadt Tripolis beteiligt. Wegen der Lage von Tarhuna als Brückenkopf für den Vormarsch wurden die Kani-Brüder zeitweise zu den wichtigsten Verbündeten Haftars, der sich zum Diktator über ganz Libyen aufschwingen wollte.

Nachdem im Juni Regierungstruppen Tarhuna eingenommen hatten und die Kani-Brüder mit ihren Milizionären geflohen waren, wurden in der Stadt acht Massengräber mit mindestens 230 Leichen gefunden. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen setzte eine Ermittlungskommission ein, UN-Generalsekretär António Guterres forderte "eine gründliche und transparente Untersuchung, und dass die Täter vor Gericht gestellt werden".

Im Auswärtigen Amt heißt es, al-Kani habe 2017 ein deutsches Visum erhalten, allerdings in einem Pass unter anderem Namen. Danach konnte er weiter mit einer für die Behandlung einer Krebserkrankung ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung einreisen. Die beteiligten deutschen Behörden lehnten eine Stellungnahme ebenso ab wie der Internationale Strafgerichtshof und die Universitätsklinik Bonn. Versuche, al-Kani in Libyen für eine Stellungnahme zu erreichen, blieben erfolglos.

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