Lexikon:Reparationen

Griechenland fordert aus Anlass des 80. Jahrestags des Überfalls der Wehrmacht Milliarden von Deutschland.

Von Robert Probst

Jahrhundertelang war man beim komplexen Thema Reparationen nicht sonderlich zimperlich. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Anspruch darauf als Recht des Siegers verstanden, sich für seine Kriegskosten schadlos zu halten. Auf die Rechtmäßigkeit des Angriffs oder der Kriegshandlung kam es dabei eher nicht an. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden in den Friedensverträgen Kriegsschuld und Reparationspflicht miteinander verknüpft. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es keinen Friedensvertrag. Die Londoner Konferenz über deutsche Auslandsschulden endete 1953 mit einem Abkommen, das die Frage der Reparationspflichten Deutschlands gegenüber seinen ehemaligen Kriegsgegnern einem endgültigen Friedensvertrag vorbehielt. Einzelne Staaten erhielten von der BRD pauschale Millionenzahlen für begangenes NS-Unrecht. Der "Zwei-plus-Vier-Vertrag" kurz vor der Wiedervereinigung regelte dann im September 1990 die offenen Rechtsfragen nach Meinung vieler Experten endgültig. Das Völkerrecht bezeichnet heute als Reparationen jede Zahlung, die ein Staat leistet, um eine Verletzung des Völkerrechts wiedergutzumachen, sei es ein rechtswidriger Angriff oder ein Verbrechen im weiteren Kriegsverlauf. Vor allem Griechenland erkennt die Passagen im "Zwei-plus-Vier-Vertrag" nicht an und pocht auf Geldzahlungen in Milliardenhöhe. Athen wiederholte seine Forderung nun zum 80. Jahrestag des Überfalls der Wehrmacht am 6. April 1941.

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