Dass man vor Gericht die Wahrheit sagen muss, ist den meisten Menschen geläufig. Gleiches gilt jedoch auch für die Vernehmungen von Zeugen oder Sachverständigen bei anderen Stellen, die für eidliche Vernehmungen zuständig sind, etwa ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Wer dort nachweislich nicht die Wahrheit sagt, muss mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. „Falsche uneidliche Aussage“ heißt das Delikt, das in Paragraf 153 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Die vergleichsweise hohe potenzielle Strafe soll garantieren, dass Zeugen auch ohne Vereidigung vollständig ihr Wissen und ihre Erinnerungen wiedergeben. Letztlich soll das der Aufklärung dienen. Vor einem solchen U-Ausschuss musste sich 2020 der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zur gescheiterten Pkw-Maut erklären, die 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden war. Es stand die Frage im Raum, ob Scheuer damals von den Mautbetreibern das Angebot bekam, die EuGH-Entscheidung abzuwarten und erst dann die Verträge abzuschließen. Der frühere Minister sagte aus, dass es ein solches Angebot seiner Erinnerung nach nicht gegeben habe. Die Manager der Maut-Firmen sagten das Gegenteil aus: Es habe das Angebot gegeben, Scheuer habe es aber abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben. Scheuer bestreitet die Vorwürfe.
Anklage gegen Andreas ScheuerWas ist eine falsche uneidliche Aussage?

Die Staatsanwaltschaft wirft Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer vor, im Maut-Untersuchungsausschuss uneidlich falsch ausgesagt zu haben. Was verbirgt sich hinter dem Delikt?
Von Vivien Timmler