Letzte Sitzung vor Sommerpause:Bundestag beschließt neue Atommüll-Endlagersuche

Nach zähen Verhandlungen hat der Bundestag am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause das Endlager-Suchgesetz beschlossen. Außerdem dürfen die Opfer des Hochwassers auf Unterstützung aus einem Fluthilfsfonds hoffen. Die Beschlüsse im Überblick.

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag im Akkord die letzten wesentlichen Beschlüsse in dieser Legislaturperiode getroffen.

Die Beschlüsse im Überblick:

  • Atom-Endlager: Nach jahrzehntelangem Streit über die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll gibt es einen neuen Anlauf. Dem Kompromiss von Union, SPD, FDP und Grünen zufolge soll eine Kommission bis Ende 2015 Grundsätze und Kriterien für die Suche nach einer Deponie formulieren. Bis zum Jahr 2031 soll der Bundestag dann den Standort festlegen. Teil des Kompromisses ist, dass der Salzstock im niedersächsischen Gorleben nicht mehr auf seine Eignung als Endlager erkundet wird. Der Haupt-Streitpunkt, das fehlende Zwischenlager für neuen Atommüll, wurde bis nach den Wahlen im Herbst ausgeklammert.
  • Flutfonds: Als Reaktion auf die Flutkatastrophe beschloss der Bundestag einen Hilfsfonds im Umfang von acht Milliarden Euro. Damit sollen Schäden an Infrastruktur wie Straßen und Brücken, aber auch in Betrieben und bei Privatpersonen beseitigt werden. Die Länder beteiligen sich an dem Sondervermögen mit 3,25 Milliarden Euro. Der Bundesrat muss den Hilfen bei seiner Sitzung am 5. Juli noch zustimmen.
  • Homo-Ehe: Auch die rund 34.000 homosexuellen Lebenspartnerschaften profitieren künftig vom Ehegattensplitting. Der Bundestag kam damit einer Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nach, dass die Ungleichbehandlung beanstandet und eine rückwirkende Gleichstellung seit dem Jahr 2001 angeordnet hatte.
  • Managergehälter: Die Vergütungen der Spitzenmanager börsennotierter Unternehmen hängen künftig von der Zustimmung der Aktionärsversammlungen ab. Der Bundestag beschloss, dass die Hauptversammlungen eines Unternehmens einmal jährlich über die Vergütung des Vorstands entscheiden müssen, um so Auswüchse zu verhindern. Die Entscheidung liegt damit künftig bei den Eigentümern und nicht wie bisher allein beim Aufsichtsrat. Die Aktionäre stimmen auch über das System der Vergütung ab.
  • Ärzte-Korruption: Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen werden künftig mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Neben Haftstrafen drohen korrupten Ärzten ebenso wie Apothekern, Krankenkassen und anderen Leistungserbringern empfindliche Geldbußen. Zudem soll verhindert werden, dass Pharmafirmen Mediziner für die Verschreibung eines bestimmten Medikaments bezahlen oder ihnen wertvolle Sachleistungen anbieten.
  • Prävention: Zur Stärkung der Gesundheitsprävention müssen die gesetzlichen Kassen ab 2014 ihre Mitglieder mit knapp 500 Millionen Euro pro Jahr unterstützen. Je Versichertem müssen sie dazu sieben Euro pro Jahr aufwenden. Derzeit liegt der Richtwert bei 3,01 Euro. Damit sich Bund, Länder, Kommunen, Ärzte, Kassen, Verbände und Sozialversicherungen über Ziele und Aktivitäten zur Förderung gesünderer Lebensweisen verständigen können, wird eine "Ständige Präventionskonferenz" eingerichtet.
  • Gegen Abzocke: Im Internet oder per Telefon abgeschlossene Verträge mit Glücksspielanbietern sollen nur noch dann gültig sein, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Zudem sollen überzogene Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen der Vergangenheit angehören. Die Anwaltgebühren bei der ersten Abmahnung etwa für das illegale Herunterladen von Musikstücken werden dazu auf 155,30 Euro begrenzt. Auch für Inkasso-Unternehmen und Telefonwerbung gelten strengere Regeln.
  • Bildungssparen: Eltern, die auf eine Barauszahlung des ab August verfügbaren Betreuungsgeldes verzichten, erhalten eine zusätzliche Prämie von 15 Euro pro Monat, wenn sie das Geld in private Altersvorsorge investieren oder für die spätere Ausbildung des Kindes ansparen. Das Bildungssparen galt als Bedingung für die Zustimmung der FDP zum Betreuungsgeld.
  • Steuerabkommen: Deutschland und die USA wollen im Kampf gegen Steuerhinterziehung enger zusammenarbeiten. Der Bundestag billigte dazu ein Abkommen beider Länder, das einen verstärkten und automatischen Informationsaustausch vorsieht.
  • Waffenhandel: Das Parlament billigte ein internationales Waffenabkommen, das Anfang April von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde. Darin werden erstmals verbindliche Regeln für den Export von Rüstungsgütern festgelegt.
  • Libanon: Der Bundeswehreinsatz im Libanon (UNIFIL) mit maximal 300 Marinesoldaten wurde bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Damit soll vor allem der Waffenschmuggel durch die islamistische Hisbollah-Miliz unterbunden werden.
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