Beim Wort "kriminelle Vereinigung" denkt man an organisiertes Verbrechen. An Mafia, Menschenhändler-Ringe. Die "Diebe im Gesetz" sind in Deutschland als kriminelle Vereinigung nach dem Paragrafen 129 des Strafgesetzbuchs eingestuft. Das ist ein Netzwerk der russischen Organisierten Kriminalität, es sind Schutzgelderpresser und Mörder. Die Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" ist ein weiteres solches Beispiel, das sind Schläger, die in den 2000er-Jahren mit Sturmhauben und quarzsandgefüllten Handschuhen in Sachsen auf Jagd nach - vermeintlichen - Ausländern gingen.
Kriminelle Vereinigung?:Unter Schlägern und Dieben
Die Generalstaatsanwaltschaft in München hat bei der Bewertung der "Letzten Generation" eine 180-Grad-Wende vollzogen. Woher nur kommt der Sinneswandel?
Von Ronen Steinke
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