"Letzte Generation":Eine gewagte Behauptung

"Letzte Generation": Auch in Bayern ärgern sich Autofahrer über sie: Straßenblockade der "Letzten Generation" an einer Autobahnausfahrt bei München.

Auch in Bayern ärgern sich Autofahrer über sie: Straßenblockade der "Letzten Generation" an einer Autobahnausfahrt bei München.

(Foto: Aaron Karasek/Imago)

Sind Klimaaktivisten von "Letzte Generation" strafrechtlich verantwortlich für den Unfalltod einer Radfahrerin? Vorgeworfen wurde es ihnen. Doch die Frage ist komplex.

Von Ronen Steinke, Berlin

Der strafrechtliche Ärger folgt den Klimaprotesten schon ziemlich lange auf dem Fuße. Das ist nicht neu, allein in Berlin laufen und liefen gegen Aktive der "Letzten Generation" mehr als 450 Ermittlungsverfahren. Meist wegen Nötigung. Der Vorwurf lautet: Sie hätten Straßen blockiert. Der Vorwurf der Nötigung ist schnell gemacht, die Strafen sind minimal. Mal gibt es 60 Sozialstunden, wie im Fall eines 20-Jährigen im August. Mal gibt es 200 Euro Geldstrafe, wie im Fall eines 22-Jährigen im September.

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