Aktivismus:Ist die "Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung?

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Die Justiz beschäftigt sich gerade mit der Frage, ob sie die Aktivisten der "Letzten Generation" als kriminelle Vereinigung einstufen soll. (Foto: Friedrich Bungert)

Erste Aktivisten sind bereits zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Sollte die Justiz noch einen Schritt weitergehen, hätte das für die Klimaschützer erhebliche Konsequenzen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es liest sich wie die Chronik einer unaufhaltsamen Eskalation. Wurde anfangs noch diskutiert, ob die Verkehrsblockaden der "Letzten Generation" aus Gründen des Klimaschutzes wirklich eine strafbare Nötigung seien, sind nun bereits die ersten Aktivisten zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Und inzwischen hält sich hartnäckig die Diskussion, ob man noch einen Schritt weiter gehen sollte. Ob die Klimaschützer als "kriminelle Vereinigung" einzustufen seien.

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