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Das Bundeskabinett erklärt Georgien, Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten. Grund dafür sei, dass Bewerber aus diesen Staaten ohnehin geringe Chancen auf Asyl hätten. Die Einstufung soll Abschiebungen erleichtern. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
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