Süddeutsche Zeitung

Leserdiskussion:Parität in Thüringen gekippt - was halten Sie davon?

Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hat die Paritätsregelung im Landeswahlgesetz abgelehnt - mit der Begründung, eine gleichmäßige Aufteilung der Listenplätze auf Männer und Frauen verletze Freiheiten der Parteien und Wähler.

Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.

  • Kommentar: Ein enttäuschendes Urteil und ein Hoffnungsschimmer
  • Meldung: Gericht kippt paritätische Verteilung der Listenplätze

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