Leserdiskussion:Parität in Thüringen gekippt - was halten Sie davon?
Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hat die Paritätsregelung im Landeswahlgesetz abgelehnt - mit der Begründung, eine gleichmäßige Aufteilung der Listenplätze auf Männer und Frauen verletze Freiheiten der Parteien und Wähler.
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- Kommentar: Ein enttäuschendes Urteil und ein Hoffnungsschimmer
- Meldung: Gericht kippt paritätische Verteilung der Listenplätze
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