LeserdiskussionGehören Kinderrechte in die Verfassung?

Ein geschriebenes Grundrecht ist "ein Fundament, auf dem gute Kinderpolitik gedeihen kann; es ist eine Aufforderung mit Verfassungsgewicht, die Rechte der Kinder zu gewährleisten."
Ein geschriebenes Grundrecht ist "ein Fundament, auf dem gute Kinderpolitik gedeihen kann; es ist eine Aufforderung mit Verfassungsgewicht, die Rechte der Kinder zu gewährleisten." (Foto: picture alliance/dpa)

Kinder haben im Grundgesetz keine eigenen Rechte. Dabei brauchen gerade sie besonderen Schutz, meint SZ-Autor Heribert Prantl.

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  • Kommentar: Kinderrechte gehören in die Verfassung

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