Süddeutsche Zeitung

Leitkolumne:Ramstein tötet

Die US-Air-Base ist 1400 Hektar groß - aus Sicht deutscher Richter ein riesiger Teppich, unter den der Rechtsstaat dringend schauen muss.

Aus dem Jahr eins der Bundesrepublik Deutschland gibt es zwei berühmte Fotos: Auf dem Foto vom 8. Mai 1949 sieht man, wie Konrad Adenauer, der Präsident des Parlamentarischen Rates, das Grundgesetz unterschreibt, vor sich ein pompöses Tintenfass. Diese Szene steht für den Beginn der bundesdeutschen Staatlichkeit. Auf dem zweiten Foto, es stammt vom 21. September 1949, sieht man, wie Adenauer, nunmehr Bundeskanzler, auf einem Teppich steht. Diese Szene handelt davon, wie klein und eingeschränkt die Staatlichkeit der jungen Bundesrepublik war - fast so klein wie dieser Teppich. Diese Szene zeigt die Überreichung des Besatzungsstatuts durch die Alliierten; es wurde darin diktiert, was die Westdeutschen durften und mussten.

Adenauer steht mit fünf seiner Minister auf der einen Seite des Teppichs, auf der anderen Seite stehen die Hohen Kommissare, die Vertreter der drei westlichen Siegermächte also. Das alliierte Protokoll hatte vorgesehen, dass Adenauer vor dem Teppich haltmachen sollte - als Symbol des Gefälles zwischen den Siegermächten und den Deutschen. Doch Adenauer spielte nicht mit. Er stellte sich vor John McCloy, André François-Poncet und Brian Robertson auf den Teppich. Bis heute gilt das als ein Beispiel von Adenauers Willen zur Selbstbehauptung und sein Talent, vorhandenen Spielraum zu erweitern.

Diese Teppich-Geschichte ist mir eingefallen, als in dieser Woche, fast 70 Jahre später, das Oberverwaltungsgericht Münster ein wegweisendes Urteil fällte: Deutschland müsse, so sagten die Richter, darauf hinwirken, dass die USA bei der Nutzung ihrer Militärbasis Ramstein bei Kaiserslautern das Völkerrecht einhalten. Dass das nicht der Fall ist, weiß jeder, der es wissen will. Ramstein ist die Flugleitzentrale für US-Drohneneinsätze in Afrika; in Ramstein werden die tödlichen Drohnenflüge gegen echte und angebliche Terroristen im Irak, in Afghanistan, Somalia, Jemen, Pakistan koordiniert; über Ramstein laufen die Datenverbindungen zwischen den US-Drohnen und den Befehlsgebern in den USA, Ramstein ist die Daten-Drehscheibe der militärischen Drohnenwelt.

Ramstein hat mitgeholfen, als die 68-jährige Mamana Bibi auf ihrem Feld in Pakistan nahe der afghanischen Grenze in Stücke gerissen wurde; sie hatte gerade Gemüse geerntet. Ramstein hat mitgeholfen, als in Jemen eine Hochzeitsgesellschaft mit einem Al-Qaida-Konvoi verwechselt und in die Luft gesprengt wurde; die Leute hatten gerade zu feiern begonnen. Ramstein hat mitgeholfen, als in einer Sommernacht im August 2012 ein Drohnenangriff die Körperteile von Salim und Walid Jaber über das gesamte Moscheegelände von Khaschamir in der jemenitischen Provinz Hadramaut verteilte; einer von ihnen war ein Geistlicher, der gegen den Al-Qaida-Terror gepredigt hatte. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster besagt, dass "nach Auswertung aller verfügbaren öffentlichen Erklärungen der US-Administration" Zweifel bestünden, ob "die generelle Einsatzpraxis für Angriffe" dem Unterscheidungsgebot des humanitären Völkerrechts zwischen Kämpfern und Zivilisten genüge.

Ist es Staatsräson, die USA gewähren zu lassen? Staatsräson ist das, was im Grundgesetz steht

Deutschland ist, anders als vor 70 Jahren, souverän. Es gibt kein Besatzungsstatut mehr, die deutsche Staatsgewalt endet also nicht vor den Toren der US-Basis. Es gibt aber deutsche Bündnispflichten im Rahmen der Nato und Sondernutzungsrechte der USA in Bezug auf Ramstein, die auf dem Nato-Truppenstatut und einem Zusatzabkommen fußen. Ramstein ist so etwas wie ein 1400 Hektar großer Teppich; und das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Bundesregierung aufgefordert, sich nicht nur, wie einst Adenauer, auf den Teppich zu stellen, sondern auch darunter zu schauen. Die Bundesrepublik soll sich, so die Richter, "durch geeignete Maßnahmen vergewissern", ob die Einsätze im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Dies ergebe sich aus dem Recht der jemenitischen Kläger auf Leben - für das der deutsche Staat im Rahmen seiner Hoheitsgewalt einzustehen habe.

Das gehört zur Souveränität und zu den Pflichten, die das Grundgesetz dem Staat auferlegt. In dem Vertrag, der diese Souveränität besiegelt, steht gleich am Anfang, "dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird". Dieser Vertrag von 1990 "über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" ist kein billiges Stück Papier. Es handelt sich um den Vertrag, der die Nachkriegszeit beendet und den Weg zur Wiedervereinigung geebnet hat. Die zwei damaligen deutschen Staaten haben ihn mit den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs geschlossen: Die Reste des Besatzungsstatus wurden darin aufgehoben, die Gültigkeit des Nato-Truppenstatuts wurde bestätigt.

Das Nato-Statut befreit aber nicht von der Einhaltung deutscher Gesetze. Ganz oben steht hier der Satz des Grundgesetzes, dass "Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören", verfassungswidrig sind. Ganz oben steht auch der Satz, "Die Todesstrafe ist abgeschafft". Es ist verfassungswidrig, auf deutschem Boden oder von deutschem Boden aus Exekutionen zu vollziehen. Bisher hat sich die deutsche Staatsgewalt einfach mit der Versicherung der Amerikaner begnügt, dass in Ramstein alles mit rechten Dingen zugehe; das sei, so sagen die Amerikaner, deswegen so, weil man weltweit den "Krieg gegen den Terror" ausgerufen habe. In der US-Statistik zu Drohnenopfern kommen Zivilisten nicht vor. Das liegt, so der Buchautor und Zeit-Journalist Kai Biermann, "nicht daran, dass die Drohnen so genau schießen und nur Kämpfer erwischen", sondern daran, dass die US-Regierung jeden Toten als Feind betrachtet. Es gibt da nur die Zielpersonen, die auf einer "kill list" standen; und jene Personen, die unabsichtlich getroffen wurden, aber als "enemy killed in action" gelten. Diese Definition ist der Fußabstreifer für Verantwortung.

Die deutsche Staatsgewalt hat das bisher akzeptiert. Sie nennt das Realpolitik und behauptet, das "überwiegende öffentliche Interesse" gebiete es so. Indes: Was die Interessen Deutschlands sind, das steht in dem Papier, das Adenauer an jenem 8. Mai 1949 unterschrieben hat. Das ist die Räson des deutschen Staates. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat jetzt zu Recht daran erinnert.

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Quelle:
SZ vom 23.03.2019
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