Leihmutterschaft:Grenzenloser Kinderwunsch

Die Gerichte tun sich schwer im Umgang mit der Leihmutterschaft. Drei Jahre nach einem höchstrichterlichen Urteil herrscht weiter keine Klarheit. Was für Geburten im Ausland gilt, gilt nicht unbedingt für die im Inland.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es war eine spektakuläre Entscheidung, die für Klarheit sorgen sollte. Im Dezember 2014 erkannte der Bundesgerichtshof (BGH) die Elternschaft zweier Männer an, die in Kalifornien ein Kind von einer Leihmutter hatten austragen lassen. Weil die Elternschaft der homosexuellen Männer nach kalifornischem Recht rechtsgültig war, sei es zum Besten des Kindes, den Elternstatus auch in Deutschland zu akzeptieren, so der BGH. Und das trotz des hierzulande geltenden Leihmutterverbots.

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