LeihmutterschaftDer Wunsch nach Kindern und seine ethischen Grenzen

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Ultraschallbild eines ungeborenen Kindes – der Fall Spahn hat das Thema Leihmutterschaft neu in die deutsche Öffentlichkeit getragen.
Ultraschallbild eines ungeborenen Kindes – der Fall Spahn hat das Thema Leihmutterschaft neu in die deutsche Öffentlichkeit getragen.
IMAGO/Thomas Trutschel/photothek

Ist es vertretbar, dass Menschen eine Frau beauftragen, für sie ein Kind auszutragen? Diese Debatte berührt existenzielle Themen – während viele mit der Leihmutterschaft bereits Geld verdienen.

Von Annette Zoch

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Unter Punkt 25 ihrer Werbebroschüre bietet die Firma „Gestlife“ die „Neustart-Garantie im Falle des Todes des Babys“. Die auf Leihmutterschaft spezialisierte US-amerikanische Anwaltskanzlei verspricht auf ihrer Internetseite, dass man Kunden für „diesen schrecklichen Fall“ „die Wiederaufnahme des von Ihnen gebuchten Programms bis zu zwei Jahre nach der Geburt garantiert, sollte das Baby aus irgendeinem Grund oder aus irgendeiner Ursache (einschließlich Haushalts- oder Verkehrsunfällen) sterben“. Enthalten ist diese Leistung in den Programmen „Standard Plus“ und „Premium“. Babys aus den USA kosten zwischen 160 000 und 180 000 Euro, günstiger ist es in Albanien mit 74 000 Euro.

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Rücktritt
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Eben war der Fraktionsvorsitzende noch der mächtigste Mann nach dem Kanzler in der Bundes-CDU, angesichts der Empörung über die Leihmutterschaft musste Spahn seinen Rücktritt erklären. Was ist in den drei Tagen davor passiert?

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