LeihmutterschaftBesser eine Familie als keine Familie

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Ein Kind im Ausland „bestellen“? Der großzügige juristische Umgang mit dem deutschen Verbot der Leihmutterschaft lädt dazu ein. Das weiß auch der BGH.
Ein Kind im Ausland „bestellen“? Der großzügige juristische Umgang mit dem deutschen Verbot der Leihmutterschaft lädt dazu ein. Das weiß auch der BGH. Iuliia Zavalishina/IMAGO/Zoonar

Die Anerkennung ausländischer Leihmutterschaften durch den Bundesgerichtshof war eine ganz und gar pragmatische Entscheidung. Jüngst zog das Gericht klare juristische Grenzen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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Es war nun wirklich kein neues Thema für den Familiensenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Seit zwölf Jahren navigiert das Gericht – trotz des Leihmutter-Verbots in Deutschland – zwischen der Anerkennung legaler Leihmutterschaften aus dem Ausland und dem Versuch, dieser Entwicklung juristische Grenzen zu setzen. Und jetzt war der Moment für ein paar klare Worte gekommen.

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