Leihmütter:"Umgehung nationaler Gesetze"

Richter in Braunschweig stellen sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Der hatte sich bei deutschen Paaren, die eine Leihmutterschaft im Ausland organisieren, bisher kulant gezeigt.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es schien so, als hätte der Bundesgerichtshof Ende 2014 das letzte Wort zum Thema Leihmutterschaft gesprochen. Trotz des Leihmutterverbots in Deutschland akzeptierte der BGH die Anerkennung der Elternschaft bei einem Paar, das sich seinen Kinderwunsch legalerweise im Ausland erfüllt hatte. Nun jedoch stellt sich das Oberlandesgericht Braunschweig gegen den BGH. Er versagte einem deutschen Ehepaar die Elternschaft für Zwillinge, die von einer Leihmutter in Colorado zur Welt gebracht worden waren. Eine kommerzielle Leihmutterschaft wie diese verstoße gegen wesentliche Grundsätze des deutschen Rechts - darunter der Schutz der Menschenwürde.

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