Leiharbeit:Schwestern ohne Sonderrecht

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Pfleger des Roten Kreuzes gelten in fremden Häusern als Leiharbeiter und dürfen dort nur befristet arbeiten.

Von Kim Björn Becker, München

Sie versorgen frisch operierte Patienten in Kliniken, pflegen bettlägerige Senioren und betreuen Sterbenskranke im Hospiz: Bundesweit gibt es etwa 25 000 Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). In Zeiten, in denen Krankenstationen vielfach unterbesetzt sind und Krankenhäuser sowie Pflegeheime händeringend Personal suchen, käme es einem gesundheitspolitischen Desaster gleich, wäre plötzlich die Arbeitsgrundlage von mehreren Tausend Pflegekräften in Gefahr.

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