Lehrerinnen:Debatte über Kopftuch

Das Land Berlin darf Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Damit steht das umstrittene Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, in Frage. Es untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa. Eine Sprecherin des Senats teilte am Donnerstag mit, der Senat werde sich zeitnah mit dem weiteren Vorgehen befassen. Justizsenatorin Lena Kreck (Linke): "Ein pauschales Kopftuchverbot für Pädagoginnen wird es in Berlin in Zukunft nicht mehr geben."

© SZ vom 03.02.2023 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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