Lehrer:Tattoo als Kündigungsgrund

Wegen rechtsextremer Tätowierungen darf ein Lehrer nicht mehr an einer Hennigsdorfer Oberschule in Brandenburg unterrichten. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung des 38-Jährigen durch das Land Brandenburg am Dienstag für wirksam erklärt, wie das Gericht mitteilte. Die Tätowierungen ließen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen, hieß es zur Begründung. Der 38-Jährige hatte auf einem Schulfest am Bernsteinsee (Barnim) im Sommer 2018 seine Tätowierungen mit dem Wahlspruch der nationalsozialistischen SS "Meine Ehre heißt Treue" und weiteren Symbolen auf seinem Oberkörper vor Schülern gezeigt. Er selbst gab an, keine rechte Gesinnung zu haben. Das Gericht ließ die Revision gegen das Berufungsurteil nicht zu.

© SZ vom 12.05.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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