Lebenspartnerschafts-Ergänzungs-Gesetz:Umstrittenes Steuerrecht

Dem Lebensparternschafts-Ergänzungs-Gesetz muss auch der Bundesrat zustimmen. Zur Zeit befindet sich das Gesetz im Vermittlungsausschusss. Die Vertreter von CDU und CSU nehmen seit längerem nicht mehr an den Sitzungen des Ausschusses teil.

Die umstrittensten Regelungen des Ergänzungsgesetzes:

Steuerrecht: Hier soll es nach dem Willen der Koalition eine Angleichung an die Ehe geben. So sollen eingetragene Partnerschaften die Möglichkeit des Einkommensplittings erhalten.

Ein gut Verdienender kann bis zu 40.000 Mark seines Jahreseinkommens auf den weniger verdienenden Partner übertragen, um Steuern zu sparen.

Gleichgestellt werden sollen homosexuelle Paare außerdem bei der Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbssteuer.

Soziale Leistungen: Beim Arbeitslosengeld soll ein erhöhter Leistungssatz gelten, wenn der Lebenspartner Kinder hat.

Gleichgestellt werden sollen homosexuelle Paare auch bei Regelungen des öffentlichen Dienstrechts, der Sozialhilfe und dem Wohngeld.

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