Süddeutsche Zeitung

Lebenspartnerschaften:Halb verheiratet

Die große Koalition hat das Recht der Homo-Ehe aufwendig überarbeitet. Das Ergebnis ist kompliziert - der Grund dafür liegt vor allem bei den Unionsparteien CDU und CSU.

Von Heribert Prantl

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht: Das ist ein Satz, der über Juristen gern gesagt wird. Aber manchmal steckt in so einem Vorurteil mehr Wahrheit, als es den Betroffenen lieb ist - im Fall der sogenannten Homo-Ehe zum Beispiel. Hier ist die Kompliziertheit allerdings weniger den Juristen zu verdanken als dem Gesetzgeber - und hier vor allem der CDU/CSU, in der viele die Verpartnerung von homosexuellen Menschen für eine Zeitgeisterscheinung halten, der man nicht auch noch die Weihen der echten Ehe geben solle. Die Juristen waren und sind auf diesem Feld also nur die Fachleute, die daraus entstehende Kompliziertheiten ausführen müssen.

Die große Koalition wollte nämlich nicht einfach die "Ehe für alle" einführen, also die homosexuellen Paare zur Ehe zulassen, wie dies eine Mehrheit im Bundesrat anstrebt. Man wollte also kein Gesetz beschließen, in dem steht, dass eine Ehe im Sinn der Gesetze auch die Verbindung von homosexuellen Paaren ist. Etwa so: "Die für Ehe und Ehegatten geltenden Vorschriften sind auf Lebenspartnerschaft und Lebenspartner in gleicher Weise anwendbar." So ein Gesetz wäre nur ein paar Zeilen lang und würde die gesamte Rechtsordnung durchdringen. Aber die Union im Bundestag ist gegen die Ehe für alle. Also ging es nur kompliziert. Es musste in allen Gesetzen, noch in den entlegensten Winkeln des Rechts, geprüft werden, ob dort dem Wort "Ehe" das Wort "Lebenspartnerschaft" hinzugefügt werden darf; oder ob das dort nicht zu weit geht.

In der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht hat jüngst Dieter Schwab, Regensburger Professor und Doyen dieser Disziplin, das am 26. November 2015 in Kraft getretene einschlägige komplizierte Gesetz zur "Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" penibel durchforstet, um nachzuverfolgen, ob und wie die Rechtsangleichung zwischen Ehe und Homo-Ehe Fortschritte macht.

Ergebnis: Betroffen vom Bereinigungsgesetz sind 32 Bundesgesetze - bis hin zur Höfeordnung (da geht es um das Erbschaftsrecht für Bauernhöfe), in dem es jetzt neben dem "Ehegattenhof" auch den "Lebenspartnerhof" gibt. Im Strafrecht sind die Änderungen substanzieller. Das strafbewehrte Verbot der Doppelehe galt nämlich bisher nicht für die Lebenspartner. Jetzt sind auch die Lebenspartner in den Straftatbestand einbezogen: Wer eine doppelte Lebenspartnerschaft oder ein gemischtes Doppelverhältnis eingeht, wird mit Geldstrafe oder Haft bis zu drei Jahren bestraft.

Im Mietrecht war es bisher schon so bestimmt, dass bei Tod des Mieters nicht nur der Ehegatte, sondern auch der Lebenspartner in das Mietverhältnis eintritt. Aber nur ein Ehegatte hatte bisher den Vorrang vor den Kindern des Mieters; ein Lebenspartner trat bisher nur gleichberechtigt mit den Kindern in den Mietvertrag ein. Das wurde geändert. Und solche Detailänderungen gibt es zuhauf.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht dem zagenden Gesetzgeber den Rücken gestärkt hat, fehlen aber ganz bewusst die ganz entscheidenden Schritte, etwa im Adoptionsrecht. Eine "Bereinigung" des Rechts ist eben keine Angleichung.

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Quelle:
SZ vom 06.02.2016
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