Lebensmittelhygiene:Haar in der Suppe

Deutschlands Restaurants kritisieren scharfe Kontrollen.

Von Franz Kotteder

Öffentliche Aufmerksamkeit ist eigentlich nichts, was Gastronomen scheuen - schließlich leben sie davon. Auf diese Art von Nachrichten aber hätten die Erfurter Sterneköchin Maria Groß und der Münchner Wiesnwirt Toni Roiderer gerne verzichtet. Beide stehen dieser Tage in den Schlagzeilen, weil Lebensmittelkontrolleure in ihren Betrieben Verstöße gegen die Hygiene festgestellt hatten. Beide sehen "übertriebene Schikanen" am Werk.

Und zwar mit gravierenden Folgen. Groß landete mit ihrem Gourmetrestaurant Bachstelze auf einer Internetseite der Stadt Erfurt, die Verstöße gegen die Lebensmittelhygiene öffentlich macht - als eines von lediglich zwei Lokalen. Roiderer erwischte es noch härter. Er, der seit 1989 als Festwirt auf dem Oktoberfest ohne jede Beanstandung das Hackerzelt ("Himmel der Bayern") betreibt, muss gar 90 000 Euro zahlen, weil ein Kontrolleur vor fast einem Jahr Schmutzreste auf dem Küchenboden seines Landgasthofs vor den Toren Münchens entdeckt hatte. Seine flapsige Replik ("Wir kochen aber nicht auf dem Boden") und die Weigerung, Bußgeld zu zahlen, führten zu weiteren Kontrollen, bei denen zum Beispiel Fingerabdrücke auf einem Plastikbehälter bemängelt wurden -, und zu einem Strafbefehl durch das Amtsgericht.

Solche Eskalationen sind allerdings nicht die Regel, wenn die amtlichen Überwacher ausschwärmen, um "Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch", wie das in der Amtssprache heißt, zu ahnden. Eigentlich geht es darum, Gefahren für die Gesundheit der Restaurantgäste zu minimieren. Verdorbene Lebensmittel stehen da erst am Ende der Liste, moniert werden oft schon kleinste Verschmutzungen. So erklärt sich, warum unlängst bei einer groß angelegten Überprüfung in Berlin an die 2000 gastronomische Betriebe beanstandet wurden.

Die Kontrolleure haben, zum Schutz der Verbraucher, großen Ermessensspielraum. Bei der Erfurter Bachstelze genügten ein kaputter Infrarotsensor an einem Wasserhahn und ein Etikett, das sich von einer Dose gelöst hatte. Prompt landete das Lokal auf der Erfurter Warnliste. Dort steht es jetzt wohl für das nächste halbe Jahr, obwohl eine Nachkontrolle inzwischen keine Beanstandungen mehr ergab. Aber das Bundesverfassungsgericht hat den sogenannten "Internet-Pranger" erst im März für zulässig erklärt und nur eine kürzere Löschfrist angemahnt. Sehr zum Missvergnügen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands. Dessen Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges findet: "Die Veröffentlichung kann existenzgefährdend für Betriebe und Arbeitsplätze sein, weil sie schon bei Bagatellfällen ab 350 Euro Bußgeld möglich ist." Gegen Schmuddelbetriebe müsse man vorgehen, keine Frage. Um wirklich gravierende Fälle gehe es aber erst ab einem Bußgeld von 5000 Euro. Das wäre als Grenze akzeptabel, so Hartges.

Toni Roiderer hilft es wenig, dass Bayern auf den Internet-Pranger verzichtet und dass sein Gasthof erst kürzlich wieder die höchste Auszeichnung des Freistaats für seine bayerische Küche bekam. Und Maria Groß? Die hat den ihr verliehenen Titel "Erfurt-Botschafterin" unter Protest zurückgegeben, wegen "unzähligen Auflagen und nicht erfüllbaren Forderungen".

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