Gesundheitssystem:Elektronische Patientenakte: Das plant Lauterbach

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat Pläne für die elektronische Patientenakte vorgestellt.

(Foto: IMAGO/IMAGO/Political-Moments)

Der Bundesgesundheitsminister will einen Neustart bei der digitalen Patientenakte. Sie soll Ende 2024 für alle verbindlich werden - es sei denn, man lehnt es ausdrücklich ab.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Er plant die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Versicherten in Deutschland. Ende 2024 werde die ePA für alle Patientinnen und Patienten verbindlich, sagte Lauterbach bei der Vorstellung der Pläne in Berlin. Auf CD gespeicherte Röntgenaufnahmen, Papierakten und gefaxte Befunde sollen dann überflüssig werden. Stattdessen sollen alle Daten dem medizinischen Personal automatisch zur Verfügung stehen. Patienten, die das nicht möchten, müssen der ePA aktiv widersprechen. "Dann wird keine ePA angelegt", so Lauterbach.

"Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten", sagte der Gesundheitsminister. Deshalb plane er "einen Neustart". Sein Ziel: Bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten E-Akten haben.

Die elektronische Patientenakte steht in Deutschland eigentlich seit 2021 zur Verfügung. Allerdings ist die Nutzung freiwillig, Versicherte müssen sich selbst darum bemühen und unter anderem einen komplizierten Registrierungsprozess durchlaufen. Bisher nutzt weniger als ein Prozent der Versicherten die elektronische Akte. Durch die Neuerung erhofft sich Lauterbach effizientere Abläufe und bessere Versorgung. Eine dann vollständige Übersicht eingenommener Medikamente könnte zum Beispiel helfen, Wechselwirkungen zu vermeiden. Auch soll der Einblick in die komplette Krankengeschichte eines Patienten Diagnosen erleichtern.

Im Zusammenhang mit der ePA gibt es immer wieder Diskussionen um den Datenschutz. Nach Lauterbachs Plänen sollen die Patientendaten in sogenannter pseudonymisierter Form - also ohne Nennung des echten Namens - auch der Forschung zur Verfügung stehen. "Wir haben schon jetzt eine Menge Daten, die aber in getrennten Silos liegen und nicht miteinander verknüpft werden können", sagte er. "Der Grundgedanke ist, dass diese Daten in pseudonymisierter Form für Forschungszwecke kombiniert werden können." Ohne eine solche Möglichkeit werde Deutschland in der pharmazeutischen Forschung bald keine Rolle mehr spielen.

E-Rezept 2024 soll verbindlich werden

Dennoch sollen Patienten die Möglichkeit haben, den Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten selbst zu steuern. Über eine App bekommen sie einerseits Einblick in alle vorhandenen Unterlagen und können auch festlegen, welcher ihrer behandelnden Ärzte wie viel Einblick in vorhandene Daten bekommt. Es soll auch möglich sein, bestimmten Ärzten nur ein "Schreibrecht" zuzugestehen, damit diese ihre eigenen Behandlungen oder Untersuchungsergebnisse der Akte hinzufügen, aber vorhandene Daten nicht lesen können.

Technisch will Lauterbach pragmatisch vorgehen. Für den Anfang wird es nach seinen Angaben möglich sein, PDF- oder Word-Dateien einzuspeisen.

Neben der Patientenakte plant Lauterbach noch weitere Digitalisierungsschritte im Gesundheitssystem, so soll etwa das E-Rezept 2024 verbindlich werden. Auch soll ein "Medical Messenger" eine sichere Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten ermöglichen. Damit könnten Versicherte per Textnachricht Fragen an ihre Ärzte richten.

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