Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht sich für ein Verbot des „begleiteten Trinkens“ für 14- bis 16-Jährige aus. „Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben“, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Die Anwesenheit von Erwachsenen ändert nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder. Deswegen sollte das sogenannte begleitete Trinken untersagt werden.“ Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken.
Auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) sind für eine Abschaffung des begleiteten Trinkens. Die Erlaubnis habe mit Blick auf die Präventionsziele keinen Sinn, sagte Gerlach dem RND. Czyborra sagte, Alkoholkonsum gefährde die körperliche und geistige Entwicklung Jugendlicher in hohem Maße.

Das „begleitete Trinken“ ist nicht das einzige Thema, das Lauterbach angehen will. Nach Informationen der Rheinischen Post hat der Bundesgesundheitsminister eine Gesetzesänderung vorgelegt, um den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu stoppen und K.-o.-Tropfen zu verbieten. In dem Antrag sollen, so die Zeitung, Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas vorgesehen sein. Für Kinder und Jugendliche soll demnach ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten.
Gesetzesänderung könnte nach der Sommerpause umgesetzt werden
Lachgas, das immer häufiger als Partydroge genutzt wird, ist bisher frei verkäuflich und wird in Automaten oder am Kiosk angeboten. Der Konsum kann jedoch schwere Gesundheitsschäden verursachen. Die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als „anerkannte Verwendung“ soll den Informationen zufolge erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden kann. Hintergrund ist, dass Lachgas auch in der Industrie etwa zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz kommt oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt wird. Im Juni hatte der Bundesrat eine strikte Regelung beim Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche gefordert.

K.o. Tropfen:Unauffällig, gefährlich, legal
Mithilfe von K.-o.-Tropfen werden jedes Jahr Hunderte Frauen vergewaltigt. Die Drogen machen schwerst abhängig und ein Gramm kostet nur zehn Cent. Warum sind sie nicht verboten?
Laut Rheinischer Post will Lauterbach per Gesetz auch die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (γ-Butyrolacton, GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) verbieten. Sie werden seit geraumer Zeit als sogenannte K.-o.-Tropfen für Sexualstraftaten genutzt und gelten als „Vergewaltigungsdroge“. Nach Angaben der Zeitung sollen die Gesetzesänderungen nach der Sommerpause umgesetzt werden. Sie könnten dann noch in diesem Jahr in Kraft treten.