Zehn Bundesländer wollen die Haftregeln für Schwerverbrecher lockern. Bereits nach fünf Jahren im Gefängnis soll lebenslänglich verurteilten Straftätern ein Ausgang von bis zu 21 Tagen gewährt werden. Bisher ist dies erst nach zehn Jahren möglich.
Hintergrund ist die im Rahmen der Föderalismusreform geänderte Zuständigkeit, die bislang in einem Bundesgesetz festgehalten wurde, nun jedoch den Ländern obliegt. Neben Brandenburg befürworten alle anderen Ostländer, sowie Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein eine Neuregelung, Niedersachsen und Bayern wollen zunächst bei der bisherigen Regelung bleiben. Ein entsprechender Musterentwurf soll Grundlage für die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern sein. Vorgesehen sind unter anderem längere Besuchszeiten für Familie und Freunde, aber auch eine Ausweitung der Sozialtherapie.
"Straftäter dürfen nicht vollständig von der Außenwelt isoliert werden", sagte Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) der Bild-Zeitung zur Begründung. Die Lockerung diene der besseren Eingliederung der Gefangenen, zitieren die Potsdamer Neusten Nachrichten das Justizministerium.
Kritik äußert auch der rechtspolitische Sprecher der Brandenburger CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum. "Der Strafvollzug in Brandenburg wird damit zum Freizeitvollzug für Verbrecher", so Eichelbaum. Die Pläne würden die innere Sicherheit in Brandenburg gefährden. Lockerungen während der Haft seien kein Selbstzweck, die Regel müsse der geschlossene und nicht der offene Vollzug bleiben.
Auch Niedersachsens Justiziminster Bernd Busemann (CDU) ist gegen das Vorhaben: "Ich bin für restriktive Handhabung, die Sicherheit der Bevölkerung geht vor", so Busemann in der Bild-Zeitung.
"Gefährliches Experiment auf dem Rücken der Bürger"
Deutlicher wird der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt. "Schwerverbrecher nach kürzester Zeit wieder auf Bürger loszulassen, ist skandalös und wäre ein gefährliches Experiment auf dem Rücken der Bürger", sagte er. Der Vorschlag treibe ihm die Zornesröte ins Gesicht.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, sprach von einem "Experiment auf Kosten der Sicherheit". Ein sogenannter Langzeitausgang nach fünf Jahren Haft würde das Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger schwer erschüttern." Er frage sich, was auf die Polizei zukomme, wenn Langzeiturlaube zur Flucht oder zum Missbrauch führten.
Witthaut äußerte den Verdacht, dass die Überbelegung in vielen Gefängnissen und die Personalknappheit beim Justizvollzugspersonal ein Motiv für den Vorstoß sein könnten. "Aus Kostengründen darf die Bevölkerung aber keiner erhöhten Gefahr ausgesetzt werden."