Landtag - Wiesbaden:Mehr Geld für Abgeordneten-Mitarbeiter? Kritik

Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen lehnt die geplante Erhöhung der Mitarbeiterpauschale für Landtagsabgeordnete ab. Angesichts des stark gewachsenen Landtags sei es nicht nachvollziehbar, dass das Mitarbeiterbudget um mehr als 25 Prozent gesteigert werden solle, sagte der Vorsitzende des BdSt Hessen, Joachim Papendick, am Dienstag. Einem Gesetzentwurf von CDU, Grünen, SPD und FDP zufolge soll das Budget eines Landtagsabgeordneten für die Beschäftigung von Mitarbeitern von monatlich 3885 Euro auf 4869 Euro erhöht werden. Dies würde das Land pro Jahr rund zwei Millionen Euro kosten.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen lehnt die geplante Erhöhung der Mitarbeiterpauschale für Landtagsabgeordnete ab. Angesichts des stark gewachsenen Landtags sei es nicht nachvollziehbar, dass das Mitarbeiterbudget um mehr als 25 Prozent gesteigert werden solle, sagte der Vorsitzende des BdSt Hessen, Joachim Papendick, am Dienstag. Einem Gesetzentwurf von CDU, Grünen, SPD und FDP zufolge soll das Budget eines Landtagsabgeordneten für die Beschäftigung von Mitarbeitern von monatlich 3885 Euro auf 4869 Euro erhöht werden. Dies würde das Land pro Jahr rund zwei Millionen Euro kosten.

Die Pauschale sei zuletzt 1999 erhöht worden und entspreche nicht mehr den aktuellen Erfordernissen eines Abgeordnetenmandats, heißt es in dem Gesetzentwurf. Laut einem Landtagssprecher können Abgeordnete von dem Geld einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigen. Erhöht werden soll laut dem Gesetzentwurf außerdem die Kostenpauschale, die etwa für Büromaterial, Fachliteratur oder Telefon gedacht ist. Sie soll von monatlich 589 Euro auf 950 Euro erhöht werden, was Mehrkosten von 573 800 Euro pro Jahr bedeuten würde.

Dies wird vom BdSt genauso kritisiert wie die in dem Gesetzentwurf vorgesehene automatische Erhöhung der Diäten. Die sollen demnach von monatlich 7975 Euro auf 8206 Euro erhöht werden und einmal im Jahr "an die Verdienstentwicklung angepasst" werden. Diätenanpassungen sollten jeweils öffentlich im Plenum diskutiert und begründet werden, forderte der BdSt. "Die Bürger haben einen Anspruch auf mehr Transparenz", sagte Papendick. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch erstmals im Landtag besprochen werden.

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