Süddeutsche Zeitung

Landtag - Wiesbaden:Landtag beschließt niedrigere Hürden für direkte Demokratie

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Hürden für Volksbegehren in Hessen sinken. Nach einem am Dienstag im Landtag in Wiesbaden beschlossenen Gesetz reichen künftig die Unterschriften von einem Prozent der Wahlberechtigten im Land für die Zulassung. Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen sowie die FDP stimmten für die Änderung. SPD und Linke enthielten sich bei der Abstimmung, die AfD votierte dagegen.

Bezogen auf die Zahl der Wahlberechtigten der Landtagswahl 2018 müssen danach derzeit 43 728 Stimmberechtigte einen Zulassungsantrag unterzeichnen. Bislang waren die Stimmen von zwei Prozent der Wahlberechtigten nötig, um ein Volksbegehren zu initiieren. "Damit halbieren wir die erste Hürde auf dem Weg zum Volksentscheid", erläuterte der CDU-Abgeordnete Christian Heinz.

Die nötige Zustimmung für das Volksbegehren - die zweite Hürde auf dem Weg zum Volksentscheid - wurde von zwanzig Prozent auf fünf Prozent der Stimmberechtigten gesenkt. Die Frist zum Sammeln von Unterschriften zum Volksbegehren verlängert sich von zwei auf sechs Monate. Ein Volksentscheid selbst ist künftig dann erfolgreich, wenn 25 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen, bisher waren 50 Prozent der abgegebenen Stimmen notwendig.

Mit der Reform passt das Land das Wahlgesetz an die Änderungen der Landesverfassung an, denen die Hessen bei einer Volksabstimmung 2018 mit großer Mehrheit zugestimmt hatten. Dazu zählt auch, dass das Wählbarkeitsalter von Landtagsabgeordneten von 21 Jahre auf 18 Jahre herabgesetzt wird.

Außerdem dürfen künftig mehr Menschen mit Behinderungen wählen. Auch Männer und Frauen, die wegen psychischer oder geistiger Beeinträchtigungen in allen Angelegenheiten betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Abstimmungen ausgeschlossen. In Hessen geht es nach Angaben von Sozialverbänden um rund 7000 Menschen, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der generelle Wahlrechtsausschluss von geistig oder psychisch beeinträchtigten Menschen verfassungswidrig ist. Andere Bundesländer haben ihr Wahlrecht seitdem bereits angepasst.

"CDU und Grüne haben lange gebraucht, um einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem ziemlich genau das steht, was wir immer gefordert haben", erklärte die SPD-Abgeordnete Lisa Gnadl. "Das hätte in Hessen früher kommen können." Auch Ulrich Wilken von der Linkspartei sagte: "Wir hätten das Problem früher lösen können." Nun werde seine Fraktion daran gehen, für ein Wahlrecht für alle Menschen zu kämpfen, die dauerhaft in Deutschland leben. Dabei müsse es egal sein, welche Staatsbürgerschaft sie haben.

Der CDU-Abgeordnete Heinz sagte, es sei richtig gewesen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Die schwarz-grünen Regierungsfraktionen hätten nun präzise geregelt, wie betreute Menschen ihre Stimme künftig abgeben können. "Um Manipulations- und Missbrauchsgefahren vorzubeugen, gibt es klare Regelungen zur Assistenz bei der Stimmabgabe", erklärte Innenminister Peter Beuth (CDU).

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191029-99-500846
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal